Sicher Bauen: Gefahrenzonenpläne

In Südtirol sind Bauflächen durch die geografischen Gegebenheiten stark begrenzt und werden häufig von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Massenbewegungen und Lawinen bedroht. Um dieses Risiko von hydrogeologischer Gefahren zu verringern, müssen diese natürlichen Phänomene bei der Raumplanung und Bauaktivitäten berücksichtigt werden. Oberste Ziel ist es, Menschenleben zu schützen.

Um einen koordinierten und einheitlichen Schutz zu garantieren, sieht Südtirol seit 2007 die Erstellung von Gefahrenzonenplänen (GZP) auf Gemeindeebene vor. Einfach ausgedrückt, werden mithilfe dieses Planungsinstrumentes Gebiete mit hydrogeologischen Gefahren wie Massenbewegungen, Überschwemmungen, Murgänge und Lawinen identifizieren, die sich potentiell negativ auf Siedlungen und Infrastrukturen auswirken können. Sie zeigen damit das Ausmaß und die geografische Ausdehnung dieser Gefahren an und bieten so eine einheitliche Leitlinie.

Derzeitiger Stand in Südtirol. Quelle: Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Die Gefahrenzonenpläne werden von Fachleuten im Auftrag der Gemeinden erstellt und orientieren sich an den entsprechenden Richtlinien. Sie besitzen rechtliche Verbindlichkeit und haben Vorrang vor anderen planerischen Instrumenten auf Gemeindeebene. Ein wesentlicher Bestandteil des Gefahrenzonenplans ist die Gefahrenzonenkarte, die in der Gemeinde zugänglich ist und online im Hazard Browser und im Newplan abgerufen werden kann. Zudem beinhaltet der Plan Berichte, die die hydrogeologischen Gefahren, die Siedlungen und Infrastrukturen bedrohen, sowohl zusammenfassend als auch detailliert beschreiben. Weitere Karten und Informationen, wie beispielsweise Kompatibilitätsprüfungen, sind ebenfalls enthalten und dienen Technikern und Fachleuten als nützliche Grundlage für Gutachten und Berichte.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gefahrenzonenplan kein „unveränderliches“ Instrument ist. Er kann aktualisiert oder geändert werden, wenn beispielsweise neue Schutzbauwerke errichtet werden, neue Daten oder Methoden verfügbar sind oder zuvor nicht untersuchte Bereiche integriert werden sollen. Dadurch bleibt der Plan auf dem neuesten Stand und kann die aktuellen Gegebenheiten und Erkenntnisse widerspiegeln.

Der Gefahrenzonenplan stellt damit ein wesentliches Instrument für die Planung von Schutzmaßnahmen und zur Sensibilisierung der Bürger für Naturgefahren dar.

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