Wer war Karl von Grabmayr?

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Karl von Grabmayr war wohl einer der bedeutendsten Politiker, den Tirol jemals hervorgebracht hat: Ideologisch gefestigt, deutschnational, freiheitlich, jedoch stets auf reelle Veränderung aus, die er letztlich auch erreicht hatte. In der Stunde der Not 1919 hätte Grabmayr parteienübergreifend die Trumpfkarte Tirols werden sollen. Eigentlich.

Karl Grabmayr von Angerheim war ein herausragender freiheitlicher Politiker in Tirol und zeitweise ein harter Konkurrent Julius Perathoners. Grabmayr war methodisch gewiss kompromissbereiter als Perathoner. Inhaltlich stand er ihm um nichts nach: Freiheitlich, fortschrittlich, deutschnational.

Charakterlich war Grabmayr jedoch einer, der sich mit allen anlegte, auch mit seinen freiheitlichen Parteigenossen, und der dabei zwischen die politischen Fronten geriet. Das schien ihn aber nicht sonderlich zu stören, ganz im Gegenteil, er hatte Charakter und Format, die Differenzen politisch durchzufechten.

Die Ergebnisse liegen auf der Hand. Als Jurist gehen das Grundbuch sowie das Höferecht in Tirol auf Grabmayr zurück. Dass das Höferecht mit dem Anerbenrecht von einem freiheitlichen Politiker verfasst wurde, ist bezeichnend und unterstreicht die enge Verbundenheit zum Land und zum Boden.

Julius Perathoner war ein populärer Politiker, kompatibel mit den Erfordernissen der Massendemokratie. Grabmayr nicht. Grabmayr schied aus dem Reichsrat, als das allgemeine Wahlrecht eingeführt wurde. Er war wohl eher so etwas, wie eine blaue Eminenz, ruhte über den Dingen. Seine Gefechte führte er im Herrenhaus und in der Justiz weiter.

Herkunft

Geboren wurde Karl von Grabmayr von Angerheim am 11. Februar 1848, also kurz vor der deutschen Revolution, in Bozen, als Sohn des Advokaten Dr. Johann Grabmayr und der Josepha von Rutter zu Malis. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Bozen, wo er durch herausragende Leistungen als Klassenbester hervorstach, studierte er Rechtswissenschaften in Innsbruck und Wien. Das Studium verbummelte er („Flirt, Karten, Billard und Sport“), besuchte diesen und jenen Klub, letztlich schloss er das Studium jedoch mit Höchstnoten ab.

Im Kriegsjahr 1866 zog Grabmayr mit dem Innsbrucker Studentenkorps an die Tiroler Südfront, beteiligte sich folglich als freiwilliger Schütze am Tiroler Grenzkrieg 1866. Grabmayr selbst schreibt dazu:

Das fröhliche Studentenleben unterbrach alsbald der unglückliche Feldzug des Jahres 1866, den ich als Freiwilliger in der „Akademischen Kompagnie“ glücklich mitmachte.

1871 wurde Karl von Grabmayr nach der Promotion an der Universität Innsbruck, Konzipient in der Kanzlei des Dr. Adolf Weiß in Wien, war juristisch am Couponprozess der Franz-Josefs-Bahn beschäftigt, von dem deren wirtschaftliches Schicksal abhing.

1874 bestand Grabmayr die Staatsprüfung und wurde 1877 als Advokat in Wien tätig. 1876, heiratete er seine große Liebe, Anna Tschurtschenthaler, Tochter des Präsidenten der Bozner Handelskammer, Franz Alois Tschurtschenthaler, der aus Sexten stammte und Weingrößhändler, Bankier und Vizebürgermeister Bozens von 1864 bis 1874 war.

Anna Tschurtschenthaler kam 1853 in Bozen zur Welt, ihre Mutter war Karoline von Vittorelli. Die Familie Tschurtschenthaler wurde 1893 in den Adelsstand gehoben und nannte sich fortan von Tschurtschenthaler zu Helmheim.

Karl von Grabmayr und Anna Tschurtschenthaler wurden sechs Kinder geschenkt. Von den zwei Söhnen schaffte es nur einer ins Erwachsenenalter, von den vier Töchtern nur zwei.

Pionier im Obstbau

Eine Beamtenlaufbahn konnte Grabmayr sich nicht vorstellen, ihm war seine Unabhängigkeit wichtiger. Nach einem Brustleiden und Kuraufenthalt an der Riviera kehrte er 1878 nach Tirol zurück, erbaute in Obermais bei Meran eine Villa, eröffnete eine Kanzlei. Als Jurist erwarb sich Grabmayr sofort einen schallenden Ruf. An der Grabmayrschen Villa pflanzte er Calville-Bäume. Calville waren im 19. Jahrhundert allgemein die beliebtesten Apfelsorten.

Sigmund Freudenfels gründete 1889 mit Arthur von der Planitz und Karl von Grabmayr die Meraner Calville-Export-Gesellschaft, eine der ersten Obstexportgesellschaften Tirols. Erst mit der Eröffnung der Brennerbahn 1867 konnte in Tirol an den Obstexport gedacht werden. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden durch die Entsumpfung der Etsch jene Talflächen geschaffen, die für den Obstbau herangezogen wurden. Die erste Obstbaugenossenschaft wurde als „Obstproduzentengenossenschaft Meran Burggrafenamt“ 1893 in Algund gegründet.

Der Calville galt als „König der Äpfel“, wurde nach Russland, bis an den Zarenhof, exportiert. Das Dorfbuch Schenna (2002) hält fest, dass die konservative Haltung landwirtschaftliche Innovationen in Tirol verhinderte. Und weiter: „Ab dem 19. Jahrhundert erwarben immer mehr – großteils deutsche – gutsituierte adelige und bürgerliche Herren Landgüter in und um Meran und versuchten dort, vom unternehmerischen Geist des Wirtschaftsliberalismus geprägt, neue Methoden in der Landwirtschaft. Auch ließen sich altgedente deutsche Offiziere nieder, welche während des Deutsch-Französischen Krieges 1870 den Obstbau rund um Paris kennengelernt hatten. Sie betrieben nun die bei uns bis dahin weitgehend unbekannte Form des Gartenobstbaus und gründeten 1889 in Untermais die Calville-Exporte-Genossenschaft, die für einen zunehmend guten Ruf des Südtiroler Obstes im Ausland sorgte„. Insbesondere in Frankreich hatte man den Formobstbau betrieben, indem die Obstbäume in Spalierformen kultiviert.

Es waren also vorwiegend Deutsche mit freiheitlicher Gesinnung, die sich um innovative Methoden in der Landwirtschaft kümmerten. Einer davon war Karl von Grabmayr. Der Wintercalville benötigt einen kräftigen, warmen Boden, den er in der Meraner Gegend vorfand, und gilt allgemein als empfindlich.

Calville-Anlage, Pflanzabstand 66 cm (Dorfbuch Tscherms, 1997)

Im Tiroler Landtag

Nach erfolgreicher Etablierung als Advokat in Meran und nach der Vermehrung der eigenen Güter durch erfolgreiches Wirtschaften im Obstbau begann Grabmayr seine politische Laufbahn. Das Wahlsystem in Österreich und Tirol baute auf Kurien auf. Eine dieser Kurien bildete der adelige Großgrundbesitz, in welchen Karl von Grabmayr durch die Gütervermehrungen im Meraner Raum aufgestiegen war. Ohne eigenes Zutun wurde Grabmayr in den Landtag gewählt, weil der Großgrundbesitz aufgrund des Boykotts der Welschtiroler einige Abgeordnete nachzubesetzen hatte.

Infolgedessen wurde Grabmayr 1892 für den verfassungstreuen (freiheitlichen) Großgrundbesitz in den Tiroler Landtag gewählt: „Gleich in der ersten meritatorischen Verhandlung des klubs entwickelte ich meinen politischen Standpunkt in einer Rede, die für die Klubpolitik eine entschieden nationale, soziale und antiklerikale Richtung verlangte“ so Grabmayr.

Rasch trat Grabmayr mit umfassenden Kenntnissen, klaren Urteilen und eindrucksvoller Redekunst in Erscheinung. Die Reden Grabmayrs beeindrucken bis heute in ihrer programmatischen und ideologischen Klarheit.

Das Motto „Nichts um des Volkes Gunst, alles für des Volkes Wohl“ prägte Grabmayrs Wirken.

Eines scheint unerlässlich zum Erfolg: Dass man endlich einmal anfängt! Handeln wir, anstatt zu jammern!

Karl von Grabmayr

Als der neu gegründete „Deutsche Volksverein für Tirol“ im April 1898 seine erste Wahlversammlung abhielt, begrüßte der Obmann Eduard Erler den Redner Grabmayr als „anerkannt gewichtigsten, bedeutendsten und geistreichsten Politiker Tirols“. Grabmayr appellierte an den Schulterschluss aller Deutschen, daran, dass die Deutschen nach außen hin kraftvoll, nach innen hin duldsam und gegenüber den anderen Völkern verständigend wirken sollten.

Grabmayr bezeichnete sich selbst als einen „Sprecher von unzweifelhaft nationaler Gesinnung“, der jedoch auf deutliche Distanz zu den Deutschradikalen trat. Bei den Deutschradikalen kritisierte Grabmayr die „Maßlosigkeit“ ihrer Exponenten, die den Zerfall des Reiches propagierten.

Der Agrarpolitiker

„Die Agrarreform im Tiroler Landtag“ (1896), Karl von Grabmayr

Besonderes Augenmerk legte Grabmayr auf die Förderung der Landwirtschaft und auf die Verbesserung der Lage der Bauern. Gerade die Verschuldung der Bauern war für Grabmayr das Grundproblem schlechthin. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Tiroler Landwirtschaft von heftigen Rückschlägen gekennzeichnet. Nicht nur, dass die Tiroler Landwirtschaft von der deutschen Zollunion ausgeschlossen blieb und durch Billigprodukte aus Oberitalien überschwemmt wurde, zu kämpfen hatte man auch mit Missernten, Schädlingen und der Realteilung.

Gerade die Realteilung, die in den romanischen Ländern traditionell praktiziert wird, so auch im Welschtirol, führte zu einer drastischen Zerstückelung des bäuerlichen Eigentums. Am Ende blieb wenig bis nichts übrig. Ebenso trug die Pacht auf Jahresbasis, die im Welschtirol gängig war, dazu bei, dass das Bauerntum schlecht dastand. In Deutschtirol wurde die Pacht zu einem festgesetzten Zins langfristig vergeben und auch vererbt.

Da Besitz und Belastungen in Tirol nicht verbindlich dokumentiert waren, vergaben Bankinstitute Kredite zu Wucherkonditionen. Zahlreiche Höfe wurden angesichts der Verschuldung zwangsversteigert, das Gefüge des Landes veränderte sich drastisch. Besonders im Süden des Landes, im Südtiroler Unterland, trachteten italienische Kapitalisten danach, sich Land anzueignen. Ganze Familienschicksale standen auf dem Spiel.

Grabmayr war ein herausragender Rechtstheoretiker. In seinem Werk „Verfachbuch oder Publica fides?“ stellte er das germanische Recht im Immobilienrecht dem römischen Recht entgegen, wobei sich ersteres durch die öffentlichen Bücher auszeichne. Durch öffentliches Recht sollten die Grundlagen geschaffen werden, um den Ruin der Tiroler Landwirtschaft zu beenden.

Grabmayr wollte die Bauern mit einem Antrag aus dem Jahr 1896 gesetzlich verpflichten, einer Genossenschaft beizutreten. Dadurch sollte die Lage des Bauerntums verbessert werden. Der Antrag wurde abgelehnt.

Das Genossenschaftswesen war für Grabmayr eine Glaubensfrage. An die Genossenschaften richtete er die Worte: „Sie werden ihre große Aufgabe der allgemeinen Verbreitung des genossenschaftlichen Geistes, der sozialen Erziehung des Landvolkes erfüllen; sie werden das individualistische Dogma „Jeder für sich und Gott für alle“ verdrängen durch sie soziale Devise „Alle für einen und Einer für alle„.

Der politische Theoretiker

Durch seine Fachkompetenz, aber auch durch seine ideologische Bestimmtheit errang Grabmayr einen überregionalen Ruf, weit über Tirol hinaus. Dazu beitrug, dass Grabmayr 1897 in den Reichsrat gewählt und 1901 Obmann des Verfassungsausschusses wurde.

Die Tiroler Landwirtschaft erachtete Grabmayr als das Rückgrat Tirols, ohne sich dabei als „Agrarier“ zu verstehen, der nur auf die Interessen des Bauernstandes bedacht war: „Weit entfernt, als einseitiger Agrarier das Gedeihen der Landwirtschaft auf Kosten anderer gleichberechtigter Bevölkerungsschichten anzustreben“.

Grabmayrs agrarpolitische Aufsätze bestechen auch heute noch durch die weltanschauliche Klarheit. Er wusste es, die Agrarpolitik in den größeren politischen Kontext einzugliedern.

In seiner 1896 erschienen Schrift „Die Agrarreform im Tiroler Landtag“ bemerkte Grabmayr abseits der rein agrarpolitischen Standpunkte an, dass das „Grellrot der Sozialdemokratie“ im farbigen Fraktionsmosaik im Parlament mitmischen werde: „Gewiss! Sie gehören ins Parlament, die Vertreter des enterbten Proletariats,“ so Grabmayr, wenngleich er deren Politik genauso ablehne, wie die „Ausbeutung der Religion für politische und wirtschaftliche Zwecke„, die die Klerikalen betreiben würden oder die Auswüchse des „Manchester-Liberalismus„.

Entgegen derartiger Utopien erkannte Grabmayr, dass es ohne Kapital keine Produktion gebe, weder in der Landwirtschaft, noch im Gewerbe. Er verfolge „das Streben, die bestehende Wirtschaftsordnung in sozialem Sinne auszubilden, ihre Härten zu mildern, die Ausschreitungen des Kapitals, seine Ausbeutungstendenzen, den Wucher jeder Art, aufs schärfste zu bekämpfen„.

Grabmayr kritisierte das Naturrecht, das durch die Klerikalen vertreten wurde: „Recht ist der Inbegriff der kraft staatlicher Ordnung jeweilig geltenden Zwangsnormen. Wie alle anderen Staatseinrichtungen bildet sich das Recht als Produkt der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung und bleibt als solches steter Fortbildung, beständigem Wechsel unterworfen„.

Das Grundbuchsrecht 1896

Verfachbuch und Grundbuch haben einen ähnlichen und doch einen unterschiedlichen Charakter: Beide bestehen aus einer Urkundensammlung, die alle Urkunden chronologisch aufführt. Damit endet das Verfachbuch, während sich das Grundbuch durch die drei Hauptbücher auszeichnet. Die Liegenschaftsgeschäfte sind darin gegliedert in A-Blatt (Gutbestandsblatt), B-Blatt (Eigentumsblatt) und C-Blatt (Lastenblatt).

Der Staat Österreich versuchte bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts, das Grundbuch in Tirol einzuführen und damit das unübersichtliche Verfachbuch zu ersetzen. Im 19. Jahrhundert befand sich das klerikal-konservative Tirol jedoch im „Kulturkampf“ gegen den bis 1880 tendenziell freiheitlich regierten Staat. Das klerikal-konservative Tirol widersetzte sich der staatlichen Reformnotwendigkeit. Das klerikale Tirol war politisch reformunwillig und modernisierungsverweigernd.

Durch das Gesetz Grabmayrs wurde 1896 in Tirol das Grundbuch eingeführt, welches das Verfachbuch ersetzte. Dadurch wurde die Kreditwürdigkeit der Landwirtschaft verbessert. Doch nicht nur das: Grabmayr ging es um eine auf Grund und Boden gebaute Ordnung.

Wer nämlich in Tirol einen Grund kaufte, konnte sich nie sicher sein, ob ihm der Grund wirklich gehörte. Grabmayr fügte hinzu, dass Goethes tiefsinniger Spruch „Was du von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen„, in Tirol umgekehrt werden müsse in „Was du von deinen Vätern hast, ersitz es, um es zu erwerben„.

Die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft, der staatlichen Ordnung, ist das Eigentum an Grund und Boden.

Karl von Grabmayr

Grabmayr drängte auf Eigentum als öffentliches Recht. Dazu verwarf er die individualistische Rechtsauffassung durch öffentliches Recht, nämlich durch ein „Individual-Recht durch zweckmäßige Rücksichten auf die Gesellschaft“. Einzelrechte hätten nur so lange Bestand, als sie den Gesellschaftszwecken nicht widerstreiten.

Das Tirolische Höfe- und Anerbenrecht 1900

Auf staatlicher Ebene wurde 1889 das „Reichsgesetz betreffend die Einführung besonderer Erbteilungsvorschriften für landwirtschaftliche Besitzungen mittlerer Größe erlassen“. Kärnten und Tirol legten eigene Gesetze nach, wobei Kärnten 1903 nur ein Anerbengesetz erließ, während es in Tirol 1900 ein Höfe- und Anerbenrecht war.

Nachdem 1896 das Grundbuch verrechtlicht war, ging es für Karl von Grabmayr daran, das Höfe- und Anerbenrecht zu vergesetzlichen. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten liefen ab 1896, die Landtagsverhandlungen ab 1897 [11].

Das Höferecht war der entscheidende Punkt der Agrarreform. Das Gesetz zielte darauf ab, die bestehenden Rechtsgewohnheiten, die den geschlossenen Hof betreffen, in ein Gesetz zu fassen. Die rechtliche Definition des „geschlossenen Hofes“ war der zentrale Punkt. Grundbuch und Höferecht wurden eng miteinander verknüpft, weil die Konstituierung des geschlossenen Hofes durch die Eintragung in die Höfeabteilung des Grundbuchs vollzogen wurde. Ein Verkauf des geschlossenen Hofes wurde zwar ermöglicht, eine Teilung jedoch nur durch Zustimmung der Höfekommission legalisiert. Männervorzug und Ältestenvorzug waren vorgesehen.

Das Höferecht beinhaltete die Begriffbestimmung, „wonach ein geschlossener Hof zur angemessenen Erhaltung einer Familie von mindestens fünf Personen ausreichen musste und das Vierfache eines solchen Ertrages nicht überschreiten durfte“ [11]. Das „Tirolische Höfe- und Anerbenrecht“ vom Jahre 1900 ist in Nordtirol heute noch in voller Geltung [9]. Das Gesetz wurde durch die Republik Österreich als Bundesrecht übernommen.

Das Höferecht zeichnete sich durch seine einfache Handhabe aus und beendete eine Situation, in der die Frage nach dem Eigentum, solange das Verfachbuch bestand, nicht eindeutig zu beantworten war. Grundbuch und Höferecht griffen ineinander.

Verhältnis von Erbfällen zu Exekutionen aufgrund von Verschuldung [4]

Hinzu kommt Grabmayrs Einsatz für eine Verschuldungsgrenze für die geschlossenen Höfe, die sich aber nicht in einem Gesetz niederschlagen konnte. Grabmayr ging es darum, zu verhindern, dass sich im Zuge der Vererbung eines geschlossenen Hofes Schulden anhäuften.

Im Normalfall hatten die weichenden Geschwister, also diejenigen, die den geschlossenen Hof nicht erbten, Anspruch auf eine Abfindung. Um diese Abfindung auszahlen zu können, nahmen die Hoferben Kapitalshypotheken auf, also Kredite, die durch eine Hypothek auf den Hof gesichert waren. Dadurch verschuldete sich der Hoferbe stark. Höfe wurden verkauft. Grabmayr wollte stattdessen Amortisationsrenten (Abfindungsrenten) an die weichenden Geschwister einführen, scheiterte jedoch mit seinem Vorhaben.

Die „Hypo Tirol

In Tirol wurden, um das Problem der bäuerlichen Verschuldung zu beheben, seit den 1890er-Jahren Darlehenskassen nach dem System Raiffeisen als Genossenschaftsbanken errichtet. Ab 1896 forderte Karl von Grabmayr im Zuge der Tiroler Agrarreform eine Landeshypothekenbank. Grabmayr ging es einmal mehr darum, das öffentliche Recht zu bemühen.

Als Berichterstatter wirkte er im Ausschuss für die Landes-Hypothekenanstalt, war der Wortführer im Tiroler Landtag.

Antrag „Grabmayr und Genossen“

Die Tiroler Landeshypothekenanstalt (die heutige „Hypo Tirol“) wurde infolgedessen 1901 auf Betreiben Karl Grabmayrs als Landesbank gegründet, um den Kreditbedarf der Landwirtschaft zu decken.

Zentral war der Ansatz, die öffentlichen Interessen zu wahren, indem eine Landesbank die Darlehen im Bereich Landwirtschaft gewährte und als öffentliche Hand garantierte. Damit vollendete sich das Werk Grabmayrs, nachdem Grundbuch und Höferecht gesetzlich etabliert waren.

Die „Hypo Tirol“ beschreibt den Gründungsakt mit den Worten: „1901 wurde die Hypo Tirol als Tirolische Landes-Hypothekenanstalt gegründet. Das Ziel: dem stark verschuldeten Bauernstand mit günstigen Darlehen auf die Beine zu helfen. Ein wichtiger Schritt, den Tirol ohne das hartnäckige Engagement unseres Gründungsvaters, des Politikers und Juristen Carl von Grabmayr, wohl nicht gegangen wäre“ (Link).

Und weiter: „Ermöglicht wurde unser Weg durch den Reformgeist unseres Gründungsvaters Karl von Grabmayr, dessen Engagement bereits 1901 zur Gründung der Tirolischen Landes‑Hypothekenanstalt führte“ (Link).

Löblich: „Karl“, seit 16. Juni 2026 der „Chat-Bot“ der Hypo Tirol (Link)

Der politische Vertreter des Großgrundbesitzes

Dass sich ausgerechnet ein Freiheitlicher und Vertreter des Großgrundbesitzes tatkräftig für die kleinteilige Tiroler Landwirtschaft einsetzte, unterstreicht „die enge, im Boden des gemeinsamen Volkstumes wurzelnde Verbundenheit zwischen den verschiedenen Bevölkerungsschichten“ (Otto Stolz).

Grabmayr war grundsätzlich kein Anhänger des Großgrundbesitzes, weil er gegen eine politische Vereinigung war, die auf Privilegien einer Klasse baute. Er wurde zwar für den Großgrundbesitz in den Landtag gewählt. Zum Anführer des verfassungstreuen (freiheitlichen) Großgrundbesitzes als Partei wurde er nur deshalb, weil eine Vereinigung der politischen Linken in einer „Deutschen Volkspartei“ scheiterte. Das freiheitliche Lager war, alleine durch das kurienbasierte Wahlrecht, sehr heterogen.

Festschrift des verfassungstreuen Großgrundbesitzes: Eyrl, Lodron, Longo, Sölder, Sternbach für ihren politischen Anführer Grabmayr

In Tirol gab es andererdeits aber auch keinen ausgedehnten Großgrundbesitz. Grabmayr stellte in einer Landtagsrede im Jahr 1905 klar: „In Tirol gibt es keine Latifundien, wie in den anderen österreichischen Ländern und überhaupt keinen großen herrschaftlichen Gutsbesitz. Es besteht daher auch kein Interessensgegensatz zwischen dem großen Grundbesitz und dem bäuerlichen Besitz. Wir vom sogenannten großen Grundbesitz sind nichts anderes als herrische Bauern„.

Damit meinte Grabmayr, dass es sich bei den so genannten „Großgrundbesitzern“ um Besitzer handelte, die zwar nicht selbst die Feldarbeiten durchführen. Die Angehörigen des Großgrundbesitz hätten in der Regel eine höhere Bildung genossen, waren vielfach Akademiker und gingen einem Hauptberuf als Staatsbeamte, Offiziere oder Rechtsanwälte nach. Als handelte sich nicht um „Kapitalisten“, ganz im Gegenteil.

Mit der Gründung des Tiroler Bauernbundes 1904, der sich als christlich-soziale Bewegung und nicht als Vertretung aller Bauern verstand, verlor der verfassungstreue Großgrundbesitz seine politische Stellung und schied 1907 mit dem allgemeinen Wahlrecht aus dem Reichsrat aus.

Freiheitlicher Ideologe

Das „Recht“ der Klerikalen, im Werk selbst setzte Grabmayr den Begriff „Recht“ unter Anführungszeichen

Seine „Freiheitlichkeit“ verstand Grabmayr als politischen Liberalismus, der an die Stelle des Gottesgnadentums der Fürsten das Prinzip der Freiheit und das Recht der Völker setzte. „Dem Prinzip der Autorität das gleichberechtigte und gleichwertige Prinzip der Freiheit gegenüber gestellt zu haben, ist das unvergängliche Verdienst des Liberalismus, der die Völker aus den Sklavenketten der feudalen und absolutistischen Welt- und Rechtsordnung erlöste,“ so Grabmayr.

Grabmayrs politischer Liberalismus bestand in der Ablehnung eines Herrschaftssystems, das aus Thron und Altar resultierte, und in dem Streben nach öffentlichem Recht, das durch das Volk und für das Volk gewährt wurde.

Dem wirtschaftlichen Manchester-Liberalismus erteilte Grabmayr eine Abfuhr, er beabsichtigte die „Eindämmung des schrankenlosen Individualismus“ und bekannte sich zu einem „Staatssozialismus“. Der Staat hatte allen das gleiche Recht zu gewähren, jedoch – als starker Staat – Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen. Grabmayr ging es in seiner Weltanschauung um das große Ganze. Abseits individueller Interessen etablierte er jene öffentlichen Interessen, die vor und über dem Individuellen stehen.

Ziel war – nach Grabmayr – eine „höhere Wirtschaftsstufe“, die in den folgenden Prinzipien bestehen würde: „Gebundenheit, Freiheit, Organisation.“

Otto Stolz ordnete die Weiterentwicklung des Liberalismus bei Grabmayr wie folgt ein: „Führend war hierbei der Südtiroler Abgeordnete Dr. Karl Grabmayr, der zwar allgemein politisch der liberalen Richtung angehörte, in der Agrarfrage aber breits die liberale Lehre von dem unbedingten Vorrang des Individuums und der wirtschaftlichen Freiheit derselben zugunsten einer nationalen und sozialen Auffassung überwunden hatte“ [5].

Grabmayr wirkte viele Jahre als Abgeordneter im Tiroler Landtag und im Wiener Reichsrat. Dort war er ein führender Vertreter der freiheitlichen Verfassungspartei. Die Bozner Nachrichten urteilten, dass Grabmayr drei Charaktereigenschaften auszeichnete: Wissen, Urteilskraft und Beredsamkeit.

Als Deutschfreiheitlicher beteiligte sich Grabmayr an den politischen Debatten des Tiroler Kulturkampfes, positionierte sich „antiklerikal“, indem er den weltlichen Einfluss der Kirche in Abrede stellte. Im Gegensatz zu den Deutschradikalen und Schönerianern, die schnell mit dem „Verräter“-Vorwurf gegen die eigenen Tiroler Bauern zur Hand waren, wenn sie sich katholisch betätigten, gewährte Grabmayr den Tiroler Bauern ihr persönliches Recht zu, sich frei zu ihrem Glauben zu bekennen.

Grabmayrs Reden galten als Muster von Klarheit, Schärfe und juristischer Präzision. Er war im Reichsrat in den wichtigsten Kommissionen vertreten, arbeitete an wesentlichen Gesetzen mit. Er lebte nach dem Grundsatz: „Am Anfang aller Kultur steht das Gesetz.“

Das „wahre Recht“ bestand laut Grabmayr in der „staatlichen Ordnung“, womit er seine freiheitlich-republikanische Gesinnung an den Tag legte. Zentral war eine rechtliche Ordnung der Freiheit.

Den Vertretern des „Naturrechts“ warf er vor, über ein „vermeintlich unveränderliches Naturrecht“ ihre eigene Machtposition zu begründen. Dies gelte in besonderem Maße für die Klerikalen und Christlichsozialen, die ein „in die Natur niedergelegtes Gesetz Gottes“ missbrauchen würden, um einen wirtschaftlichen und politischen Anspruch zu begründen. Grabmayr sprach in diesem Kontext von der „mittelalterlich-theologischen Begründung der Allmacht der Kirche“.

Das „Recht der Klerikalen“ bestehe darin, aus der „naturrechtlichen Bestimmung des Bodens und der Frucht der Erde“ tausend arme Hungerlöhne für notdürftig zehrende Landsklaven zu generieren, während die reichen Erträge in den Händen Einzelner „von fürstlichem Luxus“ konzentriert seien.

In gleichem Maße warf Grabmayr den Sozialdemokraten vor, das Naturrecht zu beanspruchen, um daraus folgend „eine billige Verteilung von Grund und Boden unter allen Menschen zu fordern“. Das so genannte „dritte Lager“, das eigentlich das erste Lager war, grenzte Grabmayr gegen die Klerikalen einerseits und gegen die Sozialdemokraten andererseits ab.

Kämpfer für das Deutschtum

Gegen die „Sprachenverordnungen“

Politisch stellte sich Grabmayr als Deutschnationaler entschieden gegen die „Badenische Sprachenverordnung“, die im Kaisertum Österreich zu Lasten der Deutschen ging. Stärker als andere war Grabmayr allerdings daran interessiert, den Nationalitätenkonflikt in Tirol nicht eskalieren zu lassen, wenngleich er die Interessen der Deutschtiroler an erste Stelle stellte. Innerhalb der deutschfreiheitlichen Bewegung appellierte Grabmayr an den „engen Zusammenschluss aller freisinnigen und national fühlenden Deutschen“.

Wesentlich waren Grabmayrs Initiativen im Bereich der Selbstverwaltungswünsche Welschtirols, die den Kulturkampf in Tirol mitbestimmen sollten. Die Welschtiroler, ob konservativ oder nationalliberal, verlangten mehr oder weniger weitreichende Selbstverwaltungsbefugnisse. Die Deutschtiroler Klerikal-Konservativen widersetzten sich energisch und appellierten an die „Glaubenseinheit“, die das eigentliche Ziel einer „Landeseinheit“ war.

Indessen befand sich das Deutschtum im Südtiroler Unterland auf dem Rückzug. Die Deutschfreiheitlichen befürworteten eine Autonomie Welschtirols und verlangten im gleichen Zuge die Stärkung des Deutschtums in Deutschtirol. Den Klerikal-Konservativen war das Deutschtum relativ gleichgültig, weil sie sich explizit nicht über ihr Deutschsein definieren wollten.

In diesem Kontext war Grabmayr einer der entschiedensten Kämpfer für das Deutschtum, indem er festhielt: „Ausgeschlossen ist jede Lösung, die uns Deutschtiroler in der eigenen freien Verfügung über die Angelegenheiten unseres Landesteiles behindert„.

Im Gegensatz zu Vertretern des Tiroler Volksbundes, die eine Germanisierung Welschtirols in den Raum stellten, achtete Grabmayr die Belange der Welschtiroler. Im Gegenteil, Grabmayr war der Meinung, dass die „chauvinistischen Übertreibungen“ des Volksbundes nur den italienischen Irredentisten in die Hände spielen würden. Er war bemüht, eine Eskalation zu verhindern. Grabmayr bedauerte 1915, dass es nicht gelungen sei, dem italienischen Tirol eine Autonomie zu gewähren und dass daraus die große Gefahr für Tirol resultiert sei.

Gegen das Duellwesen

Karl von Grabmayr gehörte der Anti-Duell-Liga an, die das Duell als Ehrenreinigungsprozess ablehnte. Grabmayrs Haltung war äußerst differenziert, wie seine Redebeiträge beweisen. In der entsprechendem Reichsratsdebatte, die sich 1903 um die Frage nach dem Duellwesen unter Offizieren drehte, gestand er, andere Ansichten als seine engsten freiheitlichen Kameraden zu vertreten, ein Mann müsse aber den Mut haben, „auch unter erschwerenden Umständen für seine Überzeugungen einzutreten“.

Grabmayr definierte seinen Ehrbegriff: „Ich bitte, meine Herren, was ist Ehre? Ich will Ihnen sagen, was ich unter Ehre verstehe. Ehre ist das Bewußtsein, daß ich ehrenhaft gesinnt bin und ehrenhaft handle. Das ist die wahre Ehre, die innere Ehre, die mir niemand rauben kann, mag er mich beschimpfen und verleumden, wie er will. Neben dieser inneren Ehre — und das ist die wahre Ehre — gibt es allerdings auch eine äußere Ehre. Diese äußere Ehre besteht in der Achtung, die mir von anderen gezollt wird.“ Als Jurist vertrat er jedoch die Meinung, dass nur eine höhere Instanz, kein Duell mit Säbel und Pistolen den Ehrbegriff des in seiner Ehre Verletzten wahren könnte.

Zu sehr vernunftorientiert, glaubte er nicht, dass das Duell eine oder seine Ehre herstellen könnte: „Wer das Duell für vernünftig, für geboten ansieht, der duelliere sich, wer schießen will, der schieße, wer hauen will, der haue. Aber mich zwinge man nicht zu schießen oder zu hauen, wenn meine Vernunft, meine Überzeugung mir das Schießen, das Hauen und alles Ähnliche verbietet.“

Der Liga ging es bei Weitem nicht darum, das Duell abzuschaffen, sondern vor allem unter Offizieren eine Liga derjenigen zu bilden, die es ablehnten. Grabmayr präzisierte: „Die Liga hindert mich ja nicht, mich gegebenenfalls zu schlagen; wenn mich einmal der Koller packt, und wenn ich glaube, ich könne nicht mehr ehrenvoll leben, wenn ich mich nicht von jemandem erschießen oder erschlagen lasse, dann kann ich es thun, die Folge ist nur die, daß ich für diesen Fall aus der Liga selbst ausscheide.“

Grabmayr ging es um einen erweiterten Ehrenschutz: „Aber ein zweites Ziel — und dieses ist meiner Ansicht nach fast noch wichtiger — ist, die Liga beabsichtigt — und das ist schon in der Durchführung begriffen — Ehrenräthe ins Leben zu rufen, neue Instanzen zu schaffen, vor die jeder, der das Unglück hat, in seiner Ehre angegriffen zu werden, sein Anliegen bringen kann. Wenn man den Beleidiger nicht zum Widerruf bringen kann, dann ist es die einzig wahre Satisfaction, wenn berufene Leute, Leute von gesellschaftlichem Ansehen und Gewicht, erklären: Du hast Dich correct benommen, der Beleidiger ist im Unrecht, er hat Dir Unrecht gethan! Das ist Genugthuung, das ist Satisfaction, nicht wenn man einen Hieb über das Gesicht bekommt.“

In diesem Kontext präzisierte Grabmayr, dass er nichts dagegen hätte, wenn sich eine freiwillige Vereinigung für das Duellwesen entscheide, ein Duellzwang sei aber einem Offizier nicht zumutbar, zumal er damit gegen das Gesetz verstoße.

Abschließend erläuterte Grabmayr: „Vor allem möchte ich da sagen: Wir haben doch einen sehr guten Grund, uns um die Armee sehr zu bekümmern. (Abgeordneter Pernerstorfer: Wir bezahlen sie ja!) Denn wir bezahlen sie nicht nur, wir geben unsere Söhne hinein, und das ist mehr, als das Geld. (Zustimmung.) Das nächste Jahr kommt mein ältester Sohn zur Armee, ich selbst war auch Soldat, ich habe also ein sehr brennendes, lebhaftes, sehr reelles Interesse an der Armee. Und weil dem so ist, weil wir die Armee bezahlen und weil wir unsere Kinder hinein geben, deshalb darf man doch in den Armeekreisen die Stimme dieses Hauses nicht so ganz überhören.“

Übersiedlung nach Wien

Im Jahr 1905 wurde Karl Grabmayr überraschend Vizepräsident des Reichsgerichts in Wien. Der Ministerpräsident lud ihn zu sich, informierte ihn über die Ernennung, wies auf die beeindruckende Verhandlungsführung Grabmayrs im Verfassungsausschuss hin. Als Vizepräsident fand sich Grabmayr schnell zurecht, pflegte Beziehungen zu allen Mitgliedern des Kollegiums.

Die eigenartige Natur des Kollegiums kam namentlich bei allen jenen Fällen zur Erscheinung, in die nationale und religiöse Momente hineinspielten. Bei allen derartigen Fragen kam unvermeidlich die Partei-stellung zum Ausdruck und es waren eben Parteimänner, die als Richter votierten. In den nationalen Fragen gab es natürlich immer eine große deutsche Mehrheit gegen die Tschechen und Polen; dagegen war in Freiheitsfragen das Stimmenverhältnis so schwankend, daß in manchen markanten Fällen das Ausbleiben des einen und das Eintreten eines anderen Votanten wiederholt zum überaus peinlichen Ergebnis führte, daß der Gerichtshof seine kurz vorher gefällte Entscheidung direkt verleugnete und umstieß,“ schreibt Grabmayr.

Dr. Karl von Grabmayr

Im Folgejahr 1906 nahm er an der 40-Jahr-Feier der Studentenkompanie 1866 am Berg Isel teil. In den Aufzeichnungen schreibt Grabmayr: „Ende Juni 1866 war ich als 18jähriger Jüngling mit der Innsbrucker Studentenkompanie ausgerückt, zum Kampf gegen die in die tirolische Heimat eindringenden Italiener“. Namentlich erwähnte er die verstorbenen Kameraden, den Gymnasialprofessor Josef Daum, der Turner und eine tragende Stütze der freiheitlichen Partei in Tirol war, den Burschenschafter Julius von Ficker sowie den Corps-Studenten und Chemieprofessor Ludwig von Barth zu Barthenau. Erschienen war hingegen Leutnant Eduard von Anderlan, Doktor der Rechte und Abteilungschef der Landesregierung, der die Schießstandsordnung für Tirol verfasste und infolgedessen das Schießstandwesen wesentlich förderte.

Die politischen Konflikte in Tirol gingen nicht spurlos an Grabmayr vorbei. Die politischen Konflikte mit den Klerikal-Konservativen, die Streitfragen um das Trentino sowie Konflikte im freiheitlichen Lager, die über die Medien ausgetragen wurden, zehrten an ihm. Hinzu kamen familiäre Einschnitte, der Tod von Sohn Karl, der im November 1905 im Alter von 16 Jahren verstarb, der Tod des Bruders Ernest im 70. Lebensjahr, den er „Hausgenosse, Junggeselle und Sonderling“ bezeichnete sowie die Vermählung der Tochter Clara mit dem englischen Kapitän Fred Iles, die nach Indien zog. Sohn Benno studierte zu jener Zeit hingegen an der Hochschule in Wien, später an der Konsularakademie in Wien. Dem Ehepaar Grabmayr blieb nur die jüngere Tochter Dora. Karl von Grabmayr zog das Urteil: „Unser Haus war nun verödet“.

Die Entscheidung fiel ihm alles andere als leicht: „Entweder ein wohlhäbiges kleinbürgerliches Dasein als Advokat und Calville-Züchter oder ein materiell zwar bescheidenes, aber höchst anregendes Leben in Wien als Politiker und Präsident des Reichsgerichts in spe„. Er entschied sich für letzteres.

1906 übersiedelte Grabmayr nach Wien, hatte das Pendeln zwischen Wien und Südtirol allmählich satt. Den Besitz in Meran verkaufte Grabmayr, was dieser nicht ohne Selbstironie kommentierte: „So wurde aus dem Adeligen Großgrundbesitzer ein Mann ohne Aar und Halm; die Basis entfiel, von der aus mein Aufstieg sich vollzogen hatte, und ich wurde ein lebendiger Widerspruch, ein Führer des Großgrundbesitzes, dem kein Fleck Erde gehörte„.

Villa Angerheim in Obermais [10]

Dass er das „Angerheim“ verkaufte, zehrte an seiner Seele: „Schwer, recht schwer wurde mir dagegen der Abschied von meinem lieben „Angerheim“, wo ich 21 glückliche Jahre verlebt hatte, betreut von der besten aller Frauen, umgeben von der fröhlichen Schaar glücklich gedeihender Kinder. Es war ein reizendes Heim in unvergleichlich schöner Lage, in einem landschaftlichen Rahmen von unbeschreiblicher Herrlichkeit, eingebettet zwischen einem kleinen, aber doch recht schmucken Garten und einer üppigen Calville-Anlage, die im Frühjahre durch ihren duftigen Blütenflor, im Herbst durch die Menge wunderschöner Edelfrüchte ein wahrhaft bezauberndes Bild bot. Dies kleine Eden zu verlassen, war ein tragisches Opfer, das arbeitsfreudiger Ehrgeiz von mir heischte. Vermag selbst die höchste Stellung im Staat Ersatz zu bieten für das „stille Glück im Winkel“? Doch der Würfel war gefallen, es gab kein Zurück mehr. Es war nur eine weitere unvermeidliche Folge, dass ich bald nachher Angerheim verkaufte, weil die Villa durch Vermietung zu wenig eintrug und weil die Verdrießlichkeiten mit den wechselnden Mietern und den für allerlei Reparaturen nötigen Gewerbsleuten kein Ende genommen hätten.

Karl von Grabmayr übersiedelte von Meran nach Wien in die Josefstadt. Nach 30 Jahren wohnte er wieder in Wien. 1907 wurde Grabmayr nicht mehr in das Abgeordnetenhaus gewählt, wurde allerdings in das Herrenhaus, in das Oberhaus des Reichsrats, berufen.

Die Partei, der er angehörte, der verfassungstreue Tiroler Großgrundbesitz, wurde 1907 durch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts nicht mehr in das Abgeordnetenhaus gewählt.

Führender Politiker im Reichsrat

Wie stark Grabmayr die Debatten im Reichsrat prägte, wird an zeitgenössischen Veröffentlichungen des Österreichischen Parlaments zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts 1907 ersichtlich.

Grabmayr trat als entschiedener Gegner auf, weil das Wahlrecht für ihn kein „natürliches Recht“ darstellte, sondern eine „öffentliche Verantwortung“, der die gebildeten und besitzenden Schichten nachkommen müssen nach dem Prinzip: Eigentum verpflichtet. Grabmayr befürwortete das direkte und geheime, aber nicht das allgemeine Wahlrecht und argumentierte: „Das gleiche Stimmrecht ist nicht nur der Triumph der Demokratie, es ist auch die Prämierung der Demagogen, die den Massen das Blaue vom Himmel herunter versprechen und ehrliche, gewissenhafte Mitbewerber durch maßlose Ausnützung populärer Schlagworte überbieten.“

Zuvorgegangen waren dieser Stellungnahme harte Debatten Grabmayrs mit den Deutschradikalen. Grabmayr fügte hinzu, es könne ohnehin von keinem „allgemeinen Wahlrecht“ die Rede sein, denn es werde „der besseren Hälfte der Bevölkerung“, den Frauen, ebenso vorenthalten wie den Soldaten.

Grabmayr wurde 1908 Präsident der „Wiener Juristischen Gesellschaft“ sowie – anlässlich des Kaiserjubiläums – Geheimrat. Als Geheimrat nahm er an der Jahrhundertfeier 1909 am Berg Isel teil, bemerkte, dass ihn der Thronfolger Franz Ferdinand bewusst ignorierte. Grabmayr fügte in seinen Aufzeichnungen hinzu: „Er war ein starker Hasser und konnte mir meine Haltung in der Autonomiefrage und meine Ablehnung seiner großösterreichischen Utopien nicht verzeihen„.

Grabmayr trat im Herrenhaus durch Überblickung der geopolitischen Zusammenhänge hervor. In einer Rede, die er 1910 zu den Verhältnissen zu Italien hielt, sprach er die italienische Truppenkonzentration an der Grenze zu Österreich sowie den italienischen Festungsbau an und erkannte bereits, was später auf Tirol hereinbrechen würde.

In diesem Zusammenhang übte er Kritik gegenüber jenen Kräften, die damit prahlten, Welschtirol „germanisieren“ zu wollen sowie jenen Parteien, die die Autonomiewünsche Welschtirols übergangen hätten. Und urteilte: „Mit diesen und ähnlichen Dingen treibt man nur Wasser auf die Mühlen der Irredenta“.

Insgesamt plädierte Grabmayr für eine Politik, die die wohlgesinnten Italiener in Österreich von den Vorzügen Österreichs überzeugte. Er sprach aber auch aus Hochachtung gegenüber der italienischen Kulturnation, verlangte von den Italienern eine „ehrliche und gute Nachbarschaft“. Anders als „den Radikalen auf beiden Seiten“, die Grabmayr explizit nannte, ging es ihm um tragfähige Lösungen. In strategischer Weitsicht wusste er freilich auch, wozu eine Eskalation führen würde.

In einer Rede, die Grabmayr 1911 hielt, bemerkte er, dass es „unklug“ war, die Tiroler Autonomiefrage nicht zu lösen.

1911 erklärte Grabmayr, bezugnehmend auf den Tiroler Freiheitskampf 1809, „dass es in der Geschichte der Völker noch ein höheres Recht gäbe, als das Recht der Urkunden und Verträge, auf den ruhmvollen Aufstan der Tiroler, die sich 1809 durch den rechtsgültigen Pressburger Friedensvertrag nicht abhalten ließen, sich ihr höheres Recht mit den Waffen zu erkämpfen„.

Karl von Grabmayr gehörte bis 1912 dem Tiroler Landtag an. Er hatte seine Freude an den unlösbaren Tiroler Konflikten verloren, bemerkte mit Bedauern, dass die tirolische Presse seinen Abgang noch nicht einmal kommentiert hätte.

Im Jahr 1912 wurde zum Abschied Karl von Grabmayr aus der Mandatspolitik die Schrift verfasst: „Von Badeni bis Stürgkh. Politische Reden von Karl von Geabherr, herausgegeben vom verfassungstreuen Tiroler Großgrundbesitz“. Unter den Herausgebern sind Georg Freiherr von Ehrl, Karl Graf von Lodron, Anton Freiherr von Longo, Dr. Otto von Sölder und Dr. Paul Freiherr von Sternbach.

„Politische Reden“ von Karl von Grabmayr, Widmung der Tochter Dora im Frühjahr 1930

1913 wurde Grabmayr Präsident des Reichsgerichtes. Vom Landadvokaten zum Reichsgerichtspräsidenten: Seine kühnsten Träume waren übertroffen. Sein Glück war, dass Kaiser Franz Joseph ihm gütig gesinnt war. Grabmayr betonte jedoch auch, dass er unter dessen Thronfolger Franz Ferdinand niemals für das Amt bestimmt worden wäre. Franz Ferdinand hätte ihm seine Stellung in der Welschtiroler Frage nie verziehen. Grabmayr war mit den rücksichtslosen großösterreichischen Utopien Franz Ferdinands nicht kompatibel.

Mit dem Präsidentenamt waren die materiellen Unsicherheiten der Familie Grabmayr gelöst. Das Amt bekleidete er von 1913 bis 1918.

Weltkrieg

Während des Kriegsausbruchs weilte Grabmayr am Ritten.

Der Sohn Benno von Grabmayr kam 1885 zur Welt, maturierte 1903 am Obergymnasium in Meran. Benno von Grabmayr kommt in Heimito von Doderers Roman „Die Strudholfstiege“ vor, darin wird Karl von Grabmayr als „Karl der Große“ bezeichnet. Benno von Grabmayr wird (in: Klaus Nüchtern, „Kontinent Doderer“, 2016) wie folgt beschrieben:

In Wien wirkte Benno als Ministerialsekretär im Außenministerium, trat in die Fliegertruppe ein, war im Feldkanonenregiment tätig, ab 1916 an der Flieger-Offiziersschule in Wiener Neustadt [8].

Oberleutnant Benno von Grabmayr

1917 fiel er während eines Aufklärungsfluges, gemäß seinem Grabstein „im Luftkampf über Bassano“, nachdem italienische Jagdflugzeuge das Feuer eröffneten:

Innsbrucker Nachrichten, 21. September 1917

Der Vater bemerkte: „Wennschon einsichtiger als die übergroße Mehrzahl, war doch auch ich ein in glücklicher Selbsttäuschung befangener Optimist gewesen, der die ganzen an den Grundfasern der Zivilisation und Kultur rüttelnden Schreckensfolgen dieser entsetzlichen Kriegsfurie nicht ahnte„. Ob Krieg oder nicht, die Tätigkeit am Gericht war durch Grabmayr fortzusetzen.

Für die Freiheit Tirols

Als sich die Annexion Südtirols an Italien abzeichnete,wurden zahlreiche Hoffnungen auf Grabmayr gesetzt, der „durch das Gewicht seiner Persönlichkeit“ und mit seiner „diplomatischen Kunst“ die Dinge ordnen sollte.

Grabmayr verfasste bereits am 7. November 1918 einen Aufsatz in der „Neuen Freien Presse“, in welchen er darauf hinwies, dass mit der Annexion Südtirols die eigenen Grundsätze der Entente verraten werden würden. Diese „agitatorische Tätigkeit“ verstand er als „Pflicht gegenüber meinem Heimatland“.

Weitere stand Grabmayr in Kontakt mit dem Sozialdemokraten Otto Bauer, der dem Auswärtigen Amt vorstand. Im Einvernehmen wurde ein Aufrug an die größeren Gemeinden und bedeutenden Körperschaften Tirols versandt, damit diese sich mit den Bemühungen zur „Rettung Tirols“ solidarisierten.

Das hohe Ansehen, das Karl von Grabmayr überparteilich genoss, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass er von der Tiroler Volkspartei und von der Deutschfreiheitlichen Partei im Jänner 1919 als diplomatischer Repräsentant bestimmt wurde, um die Südtirolfrage auf dem politischen Parkett zu vertreten [7]. Grabmayr wollte aber nicht nach Bern, sondern nach Paris, stand im Austausch mit der US-amerikanischen Mission in Wien. Der amerikanischen Mission, die unter Professor Archibald Cary Coolidge in Wien war, deponierte Grabmayr die Tiroler Belange. Coolidge war ein Vertrauter von US-Präsident Wilson.

Aus Tirol erreichten ihn Briefe von Julius Perathoner und Paul von Sternbach, von Landeshauptmann Schraffl und von seinem Neffen Georg von Grabmayr, Vizepräsident der Statthalterei für Tirol und Vorarlberg: Grabmayr war die letzte Hoffnung. Otto Bauer informierte Grabmayr, dass alles vergebens war.

Grabmayr selbst bedeutete diese große Hoffnung, die man in ihn setzte, Kopfzerbrechen, weil er seine Machtlosigkeit in Anbetracht der Weltpolitik erfasst hatte.

Richard Schober hebt „den scharfen, analytischen und kühlen Geist Grabmayrs“ hervor, „der einer der besten damaligen Verfassungsjuristen war“. Grabmayr war es, der ein Memorandum verfasste, in dem er die italienische Position in der Südtirol-Frage zerpflückte. Zur gleichen Zeit richteten die Tiroler Parteien einen Appell an den US-Präsidenten Woodrow Wilson. Die Italiener befassten sich fortan nicht mit dem Appell, sondern mit dem Memorandum Grabmayrs.

Grabmayr reagierte auf die widrigen weltpolitischen Umstände durch das Verfassen einer Schrift: „Das einzige, was man tun konnte, war, möglichst aufklärend über die Verhältnisse in Südtirol zu wirken„. Im März 1919 gab Grabmayr die Schrift „Süd-Tirol: Land und Leute vom Brenner bis zur Salurner Klause“ heraus. Es handelt sich um eine kompakte, aber vollumfassende Schrift zu Südtirol mit dem Zweck, die Siegermächte davon abzuhalten, Südtirol an Italien anzugliedern. Daran wirkten Tiroler Gelehrte und Schriftsteller mit, darunter Eduard Reut-Nicolussi.

Im Geleitwort steht: „Voller banger Sorge erwarten wir Tiroler die Entscheidung, die von den Mächten auf der Friedenskonferenz über das Schicksal unserer teueren Heimat gefällt wird. Es geht für uns um Sein oder Nicht-Sein! Denn wenn man den imperialistischen Gelüsten der Italiener nachgibt, wenn man das deutsche Südtirol in ein welsches „Alto Adige“ verwandelt, italienischer Herrschaft unterwirft, dann gibt es kein Tirol mehr, dann verschwindet von der Landkarte die sonnbeglänzte, sagenumrankte deutsche Südmark, an der wir mit allen Fasern unseres Herzens hängen“.

Karl von Grabmayr schließt das Geleitwort mit den Worten ab:

Karl Grabmayr: „Südtirol: Land und Leute vom Brenner bis zur Salurner Klause“, 1919
Raimund von Klebelsberg: „Erinnerungen eines Tiroler Politikers 1892–1920. Aus dem Nachlass des 1923 verstorbenen Verfassers“

Das Werk wurde – strategisch sinnvoll – im Herbst 1920 ins Italienische übersetzt („La passione del Tirolo inannzi all’annessione“), indem ein Autonomieentwurf des Deutschen Verbandes („Liga tedesca“) beigefügt wurde.

Der Generalzivilkommissar der Region Venezia Tridentina, der als Vertreter einer moderarten Italianisierungspolitik gilt, steuerte ein Vorwort zur italienischen Ausgabe bei und war es auch, der die Veröffentlichung unterstütze. Credaro hegte einen großen Respekt gegenüber Grabmayr, stand jedoch auch in der Kritik, die Italianisierung nicht zielstrebig genug durchsetzen zu wollen, da zu germanophil. Mit der Veröffentlichung wollte Credaro untermauern, mit welcher Zähigkeit man es in Südtirol zu tun hatte.

Im Vorwort schrieb Credaro: „Die Gelehrten, Historiker, Philologen und Geographen Italiens werden behaupten, dass in diesem Band die nationale Leidenschaft der wissenschaftlichen Wahrheit geschadet habe und dass viele Urteile über Italien und die Italiener irrig und ungerecht seien; dennoch werden diese Studien ihren politischen Wert nicht verlieren und stets ein Dokument des Tiroler Patriotismus bleiben. Das Werk wurde in Amerika und Europa weit verbreitet und offensichtlich im Alto Adige, in Österreich und in Deutschland gelesen. Es richtet sich gegen uns, aber wir können und dürfen es nicht ignorieren. Es lehrt uns, was die Intellektuellen und führenden Persönlichkeiten Tirols über sich selbst denken, über die Annexion des Alto Adige an Italien.“

Staatsjurist

1919 ersetzte der Verfassungsgerichtshof das Reichsgericht, Paul Vittorelli, Enkel des Bozner Politikers Johann Putzer von Reibegg, wurde Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofes.

Karl von Grabmayr wurde hingegen im Februar 1919 vom Staatsnotar Dr. Julius Sylvester gefragt, ob er das Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes übernehmen würde. Julius Sylvester, Mitglied der Wiener akademischen Burschenschaft Teutonia, war Mitglied der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich und wurde von dieser zum Staatsnotar des neuen Staates berufen, welcher Gesetzesbeschlüsse zu beurkunden hatte. Nach Gründung der Ersten Republik wurde Julius Sylvester 1919 schließlich zum Mitglied des neu geschaffenen Verfassungsgerichtshofes berufen.

Grabmayr bekleidete von 1919 bis 1921 das Amt des Präsidentes des Verwaltungsgerichtshofes. Es waren Politiker des „Deutschen Verbandes“, die Grabmayr dazu bewegten, den Lebensabend in Südtirol zu verbringen und die politische Führung der Südtiroler zu übernehmen. Grabmayr übersiedelte in die „Villa Berghalde“ in Meran-Obermais. Eine Beamtentätigkeit wurde ihm in Italien unmöglich gemacht. 1921 zeichnete ihn die Universität Wien mit der Ehrendoktorwürde aus.

Lebensende

Im September 1921 meldete sich bei Karl von Grabmayr ein Herzleiden. Bis zum 22. April 1922 zeichnete er in Obermais seine Lebensgeschichte auf. Am 24. Juni 1923 verstarb er in Meran. Anna Tschurtschenthaler verstarb hingegen 1938.

In Meran gibt es eine Karl-Grabmayr-Straße, in Wien gibt es in Floridsdorf die Grabmayr-Gasse, in Innsbruck eine Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße.

Der Nachruf in den Bozner Nachrichten im Juni 1923 zeichnet das Bild einer herausragenden Tiroler Persönlichkeit:

Die „Tiroler Bauernzeitung“ hob Grabmayrs Werk am 17. April 1952 hervor:

Tiroler Bauernzeitung: „Schöpfer des Tiroler Höferechtes“

Wilhelm Franz Exner, Mitglied der Burschenschaft Olympia in Wien, freiheitlicher Reichsratsabgeordneter, Gründer des Technischen Museums und Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften, bezeichnete Karl von Grabmayr 1929 in seinen „Erinnerungen“ als „Intimus“: „Er war nicht immer ein angenehmer, aber immer ein interessanter, gradliniger Mensch“ und sei „zu den fähigsten Parlamentariern“ zu zählen.

Klub Grabmayr

Klub Grabmayr

Karl von Grabmayr war ein Politiker von Format und wäre in einem Land, das seine politischen Vorbilder in der Regel nur im schwarzen (klerikalen bzw. christlichsozialen) Umfeld sucht und alle, die nicht in das schwarze Schema passen, in die Vergessenheit verbannt, eine Erweiterung des politischen Handlungsraums.

Grabmayr war weltanschaulich gefestigt, jedoch Realpolitiker, der reale Veränderungen nicht nur im Blick hatte, sondern umzusetzek wusste. Während andere ihren politischen Launen nachgingen, war Grabmayr stets um die Konsequenzen seiner Politik bedacht.

Die Auswirkungen wirken bis heute nach: Höferecht und Grundbuch symbolisieren die starke Verbindung zum Boden. Die Landes-Hypothekenanstalt war ein Primat des Politischen über den Markt.

Gegenüber dem italienischen Tirol war Grabmayr kompromissbereit und zu einer Autonomie bereit. Autonomiepolitische Konzessionen hätten später in Tirol wohl der Tragödie, der Teilung, vorbeugen können, waren jedoch aus klerikaler Sicht völlig undenkbar.

Schlussendlich war Grabmayr ein höchst anerkannter Verfassungsrechtler, einer, der sich durch seine Intellektualität im ganzen Kaisertum Österreich einen Namen machte. 1919 war er der politische Hoffnungsträger der Südtiroler, über alle politischen Lager hinweg. Weil Weltpolitik jedoch nach anderen Regeln spielte, stellte Grabmayr die Dinge zumindest publizistisch klar.

Literatur:

[1] Georg Freiherr von Eyrl, Karl Graf von Lodron, Dr. Anton Freiherr von Longo, Dr. Otto von Sölder und Dr. Paul Freiherr von Sternbach: „Von Badeni bis Stürgkh – Politische Reden, herausgegeben vom verfassungstreuen Tiroler Großgrundbesitz“, Tempsky-Verlag, Wien 1912

[2] Karl von Grabmayr: „Süd-Tirol. Land und Leute vom Brenner bis zur Salurner Klause. Mit Beiträgen von Franz Schumacher, Hans von Voltelini, Oswald Menghin und Eduard Reut-Nicolussi“.“, Verlag Ullstein & Co, Berlin 1919

[3] Karl von Grabmayr: „Verfachbuch oder Publica fides? : ein Beitrag zur Reform der öffentlichen Bücher in Tirol“, Ellmenreich Verlag, Meran 1893

[4] Karl von Grabmayr: „Die Agrarreform im Tiroler Landtag“, Ellmenreich Verlag, Meran 1896

[5] Otto Stolz: „Rechtsgeschichte des Bauernstandes und der Landwirtschaft in Tirol und Vorarlberg“, Ferrari-Auer Verlag, Bozen 1949

[6] Raimund von Klebelsberg: „Erinnerungen eines Tiroler Politikers 1892–1920. Aus dem Nachlass des 1923 verstorbenen Verfassers“, Wagner-Verlag, Innsbruck 1955 (Schlern-Schriften 135)

[7] Richard Schober: „Die Tiroler Frage auf der Friedenskonferenz von Saint Germain“ (Schlern-Schriften 270), Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 1982

[8] Thomas Albrich, Nikolaus Hagen, Stefan Stachniß: „Flieger aus Tirol und Vorarlberg in den k.u.k. Luftfahrtruppen Bd. 3, Feldpiloten, Beobachteroffiziere und Ballonfahrer bis Ende 1917“, Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 2025

[9] Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen: „Der geschlossene Hof“ (Link)

[10] Anna Pixner Pertoll: „Ins Licht gebaut. Die Meraner Villen“, Edition Raetia, Bozen 2009

[11] Martin P. Schennach: „Geschichte des bäuerlichen Besitz- und Erbrechts in Tirol – ein Überblick“ (Link)

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