Der geschlossene Hof in Tirol (und Südtirol): Ursprung und Höferecht
Der geschlossene Hof ist nach Edoardo Mori und Werner Hintner folglich eine „Institution des germanischen Rechtes“, welche auf der Unteilbarkeit des Hofes gründet. Der „Hof“ bezeichnet eine umschlossene Fläche. Es oblag im germanischen Recht der Marktgemeinschaft, Grund und Boden aufzuteilen.
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