Der moderne Zeitgeist hat die bittere Angewohnheit, mit einem Sturm der Erneuerung über das Alteingebrachte hinwegzufegen und dabei die Spuren dessen zu verwischen. Folge daraus ist das langsame Verschwimmen der über die Jahrhunderte gewachsenen Strukturen, das Ausmerzen der erbrachten Leistungen und die Schwächung der eigenen Herkunft. Besonders markant ist diese Umgestaltung im architektonischen Bildnis einer Region zu erkennen. Schon früh hat man deshalb von Seiten der öffentlichen Hand Vorgaben erlassen, welche den revolutionären Neugestaltungen Einhalt gebieten und der gewachsenen Bau- und Kulturlandschaft Schutz geben sollten.
In Südtirol ist der seit 1997 gesetzlich verankerte Ensembleschutz eine solche Vorgabe. Ensembles sind keine Einzelgebäude, sondern stellen ein Zusammenspiel von Elementen, Objekten und Ansichten dar, welche die Geschichte und das Miteinander von Mensch und Natur widerspiegeln. Man wollte damit – über den Denkmal- und Landschaftsschutz hinaus – die Eigenart und Identität von Ortschaften erhalten und fördern. Der Ensembleschutz bezieht sich dabei nur auf das äußere Erscheinungsbild; im Inneren von Gebäuden ist eine bauliche Umgestaltung ohne Einschränkung möglich. Somit bietet dieses Mittel der Heimatpflege eine sanfte Modernisierung ohne nach Außen hin einen Charakterverlust mit sich zu bringen. [1]
Die Obhut des Ensembleschutzes liegt dabei bei den einzelnen Gemeinden, welche einen Ensembleschutzplan ausarbeiten müssen. Doch der moderne Zeitgeist hält auch in den Ratsstuben Einzug, wie ein aktuelles Beispiel in der Gemeinde Latsch im Vinschgau zeigt. Dort soll der, präsent im Ortskern stehende, altehrwürdige Hallerhof, mit seiner, zur wuchtigen Hofgasse hin geschlossenen Bauweise, teilweise abgerissen und drei, den neuesten Klimaschutzhaus-Standards entsprechenden Wohneinheiten Platz gewähren. Den Abriss möglich macht erst eine Umänderung des Wiedergewinnungsplans und die Anpassung an den Ensembleschutzkatalog. [2]
Ziel des ganzen Unterfangens ist das durchaus sinnvolle Ziel, aus bestehender Kubatur dringend nötigen Wohnraum zu schaffen. Das man aber mit diesem brachialen und rücksichtslosen Vorgehen vor allem einen kostensparenden und daraus resultierend unwürdigen Weg für den Ensembleschutz gewählt hat, machte ein Interview mit dem zuständigen Gemeindesekretär in einer Regionalzeitung deutlich. Dort sagte dieser: „Die Bauwerber erhalten den Baugrund de facto kostenlos, sie zahlen keine Baukostenabgabe, weil die Kubatur schon besteht, und es fallen auch keine Erschließungskosten an.“ [3] Zudem werden die für die Gemeinde anfallenden Ankaufkosten durch einen Landesbeitrag vollständig gedeckt.
Und so zeigt das Beispiel des Hallerhofes nicht nur die vernichtende Wirkung des modernen Zeitgeistes auf, sondern auch das Sparen am falschen Ende. Nummerisch werden sich die Kosten mit dieser Handlungsart in Grenzen halten, doch bringt der Abriss auch die Zerstörung eins wertvollen immateriellen Kulturgutes mit sich.
[1] [2] Heimatpflegeverband Südtirol: Ensembleschutz in Südtirol am Ende? Hallerhof in Latsch soll abgebrochen werden. Abrufbar unter: http://www.hpv.bz.it/download/pm-hallerhof-186.pdf. Bozen 2021.
[3] Der Vinschger: Wohnen und Bauen in Latsch. Abrufbar unter: https://www.dervinschger.it/de/gesellschaft/wohnen-und-bauen-in-latsch-27258. Schlanders 2021.
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