Sicherheitskoordinator in der Planungs- und Ausführungsphase in Südtirol

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Mangelnde Sicherheit auf Baustellen ist teuer. Neben Arbeitsunfällen mit der damit zusammenhängenden Beeinträchtigung von Gesundheit und Leben drohen Stillstände, Projektverzögerungen, Strafen, Rechtsstreitigkeiten und Haftungsfragen.

Darüber hinaus: Wenn auf Baustellen Chaos vorherrscht und Arbeitsvorgänge nicht standardisiert sind, sind qualitative Mängel sehr erwartbar.

Eine kleine Geschichte der Arbeitssicherheitsgesetze

Im Kontext der italienischen Gesetzgebung wurde bereits durch die Verfassung von 1948 die Gesundheit als kollektives Interesse eingeführt und es wurden der unternehmerischen Freiheit Grenzen im Bereich der Sicherheit und Würde des Menschen gesetzt. In den 1950er-Jahren wurden diverse Normen zum Schutze der Arbeiter eingeführt. Im Wesentlichen wurden 1970 auf Druck der Gewerkschaften Arbeitnehmervertreter eingeführt.

Eine grundsätzliche Neuausrichtung bringt die europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, durch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmer-Sicherheit und des Gesundheitsschutzes definiert werden. In Italien wurde die Richtlinie mit dem Gesetz 626 von 1994 übernommen, indem ein Rahmengesetz geschaffen wurde. Eingeführt werden zwei wesentliche Figuren:

  • Der „Verantwortliche für den Präventions- und Schutzdienst“ (Responsabile del servizio di prevenzione e protezione – RSPP) wird zur zentralen Bezugsperson für die Prävention und ist eine technische Fachkraft, die vom Arbeitgeber ausgewählt wird.
  • Der „Arbeitnehmervertreter für die Sicherheit“ (Rappresentante dei lavoratori per la sicurezza – RLS) wird hingegen von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Einheitstext für die Arbeitssicherheit 81/08

Insgesamt war das Gesetz 626/94 nicht umfassend, sodass mit dem Einheitstext zur Sicherheit an den Arbeitsplätzen neue Grundlagen geschaffen werden (Decreto legislativo 9 aprile 2008 , n. 81 Attuazione dell’articolo 1 della legge 3 agosto 2007, n. 123, in materia di tutela della salute e della sicurezza nei luoghi di lavoro).

Der Titel IV (Art. 88–160) befasst sich mit temporären oder mobilen Baustellen und formuliert Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen, Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Bauwesen und bei Arbeiten in der Höhe und entsprechende Sanktionen.

Das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (Documento di valutazione dei rischi – DVR), vorgesehen in den Artikeln 17 und 28 des Einheitstextes über die Sicherheit am Arbeitsplatz, ist das Dokument zur formalen Festhaltung der Bewertung der Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer innerhalb einer Organisation. Im Wesentlichen sind Risikomatrizen zur Risikobeurteilung sinnvoll.

Sicherheit ist im Sinne des Einheitstextes etwas, das geplant werden muss. Sie beginnt nicht erst mit dem Beginn der Arbeiten, sondern bereits mit der Planung und Programmierung. Daher gibt es verpflichtende Unterlagen (Artikel 91):

  • Das Bauwerksfaszikel („fascicolo dell’opera“) entspricht den Unterlagen für spätere Instandhaltungsarbeiten und ist bei späteren Arbeiten am Bauwerk heranzuziehen und zu aktualisieren, um die Arbeiter dahingehend zu informieren, mit welchen Risiken zu rechnen ist und welche Maßnahmen getroffen wurden.
  • Der Sicherheits- und Koordinierungsplan („piano di sicurezza e di coordinamento“ -PSC gemäß Artikel 100, Absatz 1 besteht aus einem technischen Bericht zur Gefährdungsbeurteilung und umfasst die geplanten Maßnahmen, um das Risiko zu minimieren.

Während Betriebe, beispielsweise in der Industrie, in der Lage sind, die Arbeitssicherheit mit standardisierten Abläufen in einen geordneten Rahmen zu lenken, sind Baustellen temporäre Gegebenheiten mit wechselnden, aber interferierenden Akteuren. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer spezifischen Koordinierung.

Hierarchie der Schutzmaßnahmen

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