Deckenverformungen spielen in der Glasstatik eine zentrale Rolle, da Glas als spröder Werkstoff kaum plastische Verformungen aufnehmen kann und daher sehr empfindlich auf Zwängungen reagiert.
Während Betondecken sich unter Eigengewicht, Nutzlasten und langfristig durch Kriechen und Schwinden messbar durchbiegen dürfen (typisch L/250–L/500), darf diese Bewegung nicht unkontrolliert in angrenzende Glaskonstruktionen eingeleitet werden, da sonst Rissbildung oder Glasbruch drohen.
Deshalb fordert die DIN 18008, dass Glas stets spannungsfrei gelagert wird, beispielsweise durch elastische Zwischenlagen, Gleitlagerungen oder gelenkige Befestigungen, sodass die unvermeidlichen Verformungen der Tragkonstruktion nicht in das Glas übertragen werden. In der Praxis betrifft dies insbesondere Glasfassaden, punktgehaltene Systeme und Brüstungen, bei denen die Decke „arbeitet“, während das Glas maßhaltig bleiben muss.
Die konstruktive Trennung von Tragwerk und Glaselement ist daher ein wesentlicher Aspekt der Planung.
Insofern eine Primärkonstruktion sehr große Spannweiten sowie ein extrem unregelmäßiges Tragwerksraster aufweist, treten im Bereich der Fassaden große vertikale Deformationen auf. Diese werden durch Langzeitverformungen des Betons zusätzlich verstärkt.
Anschlussdetails sind darauf auszulegen, dass Gesamtverformungen von beispielsweise 60 mm in Langlöchern am Kopfpunktanschluss aufgenommen werden können.
Die Breite der vertikalen Silikonfugen ist so zu dimensionieren, dass kein Aufreißen infolge großer Differenzverformungen benachbarter Scheiben auftritt.
Des Weiteren können die Scheiben an der unteren Kante lediglich mittig geklotzt und somit gelenkig gelagert werden, folglich nicht wie üblich an zwei Punkten geklotzt werden. Die Scheiben können sich frei verdrehen, wodurch sichergestellt ist, dass die Scheiben unabhängig von der Deckenverformung vertikal stehen und nicht aneinanderschlagen

Zur Berücksichtigung der Verformungen sind Anfangsverformungen sowie die Langzeitverformungen in untere und obere Grenzwerte im Sinne einer statistischen Verteilung aufzuteilen.
Die Festlegung der Nutzlasten muss den realistischen Betriebslasten entsprechen und ist mit dem Auftraggeber verbindlich abzuklären. Es geht grundsätzlich um Prognosewerte.
Bei angrenzenden Bauteilen ist infolge Verformungen ein maximaler Durchhang von L/500 einzuhalten, wobei natürlich mit Auftraggeber und Ausführenden auch andere Werte technisch ermöglicht werden können.

Das Eigengewicht der Fassade wirkt selbstverständlich auf die Decke, aber in der Fassadenstatik selbst wird es nicht angesetzt, weil es keine zusätzliche Last für die Glaselemente darstellt, sondern direkt über die Anschlüsse in die Rohbaukonstruktion (Decke/Unterkonstruktion) abgetragen wird.
Glasversagen infolge von Deckenverformungen sind juristisch heikel, da sofort die Frage nach der Verantwortlichkeit entsteht. Der Tragwerksplaner liefert die Verformungsprognosen, der Fassadenplaner berücksichtigt diese in der Glasstatik und zuletzt gilt es aufseiten des Auftraggebers, Entscheidungen zu treffen.
Werden bekannte Verformungen nicht korrekt eingearbeitet, liegt ein Planungsfehler vor, der zu Schadensersatzforderungen führen kann, wobei das Haftungsrisiko durch die potenzielle Gefährdung von Personen (herabfallende Glasteile) besonders hoch ist. Baurechtliche Komsequenzen sind folglich erwartbar.
Literatur:
[1] Bernhard Weller, Silke Tasche: „Glasbau 2013. Deutschland“, Wiley, Hoboken 2013
[2] Günter Weigle: „Vorhangfassadentechnik: Planung von Baukörperverformungen“, Deutsche Bauzeitung 9/2015


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