Freiherr Franz Philipp Fenner von Fennberg kam am 10. Juli 1759 in Fennberg (damals Gericht Salurn, heute Gemeinde Margreid) zur Welt und verstarb am 19. Oktober 1824 in Jaroslau in Galizien.
Die von Fenner waren ein Adelsgeschlecht unter vielen anderen, die sich in Salurn niederließen, nämlich die Familien An der Lan von Hochbrunn, die Grafen von Coreth, die Fenner von Fennberg, die Gelmini zu Kreuzhof, die von Vilas, die Weber von Webern, die Hausmann von Stetten, die Zenobio Albrizzi, die von Mörl, die Hofer zu Hoffenburg, die Campi von Heiligenburg oder die Oliva de Oleo. Davon zeugen – bis heute – zahlreiche Ansitze aus der Renaissance oder dem Barock.
Der imposante Herrenhof in Salurn, ein Barockgebäude aus dem 17. Jahrhundert, wurde als “Schnatterle” (1550-1660) bezeichnet und gehörte zuerst Andreas von Fenner. Im 17. Jahrhundert ging er auf die Thun-Filippini über und im 18. Jahrhundert. schließlich auf die Familie Zenobio-Albrizzi und Mitte des 19. Jh. wurde das Gebäude Eigentum der Familie Noldin.
Das Geburtshaus von Franz von Fenner steht in Unterfennberg. Dessen Heimstatt ebenso in Unterfennberg, in Hofstatt.
Fenner trat am 1. September 1777 als Kadett in den Militärdienst ein, wurde 1778 Fähnrich, am 1. September 1783 Unterleutnant, am 1. Oktober 1788 Oberleutnant und nach beendetem Türkenkrieg 1790 Hauptmann im Scharfschützenkorps. Nach Kämpfen in den Niederlanden 1792 wurde Franz von Fenner 1793 Major. Verdienstvoll waren die Gefechte bei Maindorf am Niederrhein 1796 und die Einnahme von Offenburg 1797.
Am 20. April 1797 wurde Franz von Fenner zum Oberst ernannt und mit dem Prädikat „von Fenneberg“ in den Adelsstand erhoben.
1805 stand Fenner im Corps des Feldmarschall-Lieutenants Joseph Jellačić und bewies sich beim Rückzug von Schwaben nach Vorarlberg. Zum Generalmajor vorgerückt, war Fenner an der Verteidigung Tirols 1809 beteiligt. Nach der Ernennung zum Feldmarschall-Lieutenant 1813 befehligte er den rechten Flügel der Armee in Innerösterreich. Mit der Armee drang Fenner erneut nach Tirol vor und schlug den Feind in verschiedenen Gefechten entscheidend.
1814 erhielt Franz von Fenner dafür das Ritterkreuz des Militär-Maria-Theresien-Ordens und wurde Inhaber der neu aufgestellten und nach ihm genannten Tiroler Fenner-Jäger.
Nach Beendigung des Krieges blieb Fenner als Militärkommandant in Tirol. 1820 wurde er Divisionär in Mähren und 1821 in Galizien. 1824 verstarb Fenner als Feldmarschallleutnant im Alter von 62 Jahren in Jaroslau im Karpatenvorland.

Entscheidend ist die Rolle Franz von Fenners für die Tiroler Wehrhaftigkeit. Das Landlibell von 1511, das der römisch-deutsche Kaiser Maximilian I. als Tiroler Landesfürst den Tirolern verfassungsrechtlich gewährte, befreite Tirol vom Kriegseinsatz in fremden Ländern, verpflichtete diese allerdings, ihr Land selbst zu verteidigen.
Die Tiroler Schützen sind infolgedessen als eine Landmiliz zu verstehen. Eine Miliz ist ein Landesheer, das sich im Bedarfsfall aus Wehrpflichtigen zusammensetzt. Diese Tiroler Wehrhaftigkeit entlud sich zum letzten Mal im Tiroler Freiheitskampf unter Andreas Hofer.
Nach der Napoleonischen Ära machte man sich in Österreich und Tirol daran, die Landesverteidigung neu zu organisieren. 1814 ordnete Kaiser Franz I. die Bildung eines Kaiser-Jäger-Regiments an. Dieses setzte sich aus 5.000 Rekrutierten sowie aus dem übernommenen Tiroler Jägerkorps unter Franz Philipp Fenner von Fennberg (den so genannten „Fenner-Jägern“) sowie aus Tiroler Soldaten zusammen. Zwar standen die Landesschützen weiterhin in der Tradition des Landlibells, doch wurde mit dem Tiroler Jägerregiment eine Einheit geschaffen, die Teil der Armee und folglich auch außerhalb Tirols einsatzfähig war.
Die Eingliederung der Tiroler Wehrverbände in die ordentliche österreichische Armee sollte sich in den kommenden Jahrzehnten im Sinne einer modernen Wehrverfassung, aufbauend auf den Fennerjägern, vollziehen. Franz von Fenner steht damit als Zeichen
Die Transformation von Milizen zu einer ordentlichen, stehenden Armee ist ein zentrales Zeichen moderner Staatlichkeit und eine wesentliche Entwicklung in der Geschichte der Nationalstaaten. Im Übergang vom Feudalismus zu zentralisierten Nationalstaaten erkannten viele Staaten, dass die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und der Schutz vor äußeren Bedrohungen nicht länger auf Freiwilligenverbände gestützt werden konnten. Eine professionelle, ständige Armee wurde zu Recht zunehmend als Zeichen eines starken, modernen Staates betrachtet, was im Übrigen bis heute gilt.
Die Tiroler Landesverteidigungsordnungen von 1859 und 1864 erneuerten den Grundsatz: „Die Landesverteidigungspflicht geht nur auf die Abwehr des Eindringens des Feindes in das Land und auf die Bekämpfung desselben, wenn er bereits eingedrungen ist. Die Landesverteidiger haben daher keine Pflicht, außerhalb der Grenzen von Tirol und Vorarlberg Dienste zu leisten“ [5].
Österreich selbst musste in der Schlacht um Königgrätz 1866 erkennen, kaum mit dem preußischen Heer konkurrieren zu können. Daraus folgte die österreichische Heeresreform, woraus sich 1869 die allgemeine Wehrpflicht ergab. Das vorangehende Konskriptionssystem hatte zahlreiche Befreiungen vorgesehen. Infolgedessen hatte sich das Militär insbesondere aus den Rand- und Unterschichten rekrutiert. Durch die allgemeine Wehrpflicht etablierte sich der Militärdienst als staatsbürgerliche Erziehung und gewann dadurch massiv an Ansehen.
Die kaiserlich-königliche Landwehr bestand ab 1869 aus den Territorialstreitkräften der deutschösterreichischen Reichshälfte als Pendant zur k.u. Landwehr in der östlichen Reichshälfte. Die Landesschützen gehörten der k.k. Landwehr an.
Das freiwillige Verteidigungssystem endet in Tirol 1870 durch die Integration der Landesverteidigung und der Landesschützen in das ordentliche österreichische Heer. Zu Ende war damit auch die Tiroler Praxis, die Offiziere zu wählen. Diese wurden fortan ernannt.
Mit dem Tiroler Landesverteidigungsgesetz von 1887 wurde die Tiroler Landesverteidigung weiter in das Heer eingegliedert. Für die Tiroler Schützen bedeutete diese Integration, dass die Standschützen, die an den Schießständen inskribiert waren, im Kriegsfall nicht freiwillig ins Feld zogen, sondern eingezogen wurden.
Für die Wehrpflichtigen ergab sich die Option, die Wehrpflicht im Rahmen der Tiroler Kaiserjäger oder der Tiroler Landesschützen abzuhalten, die inzwischen militärisch strukturiert waren. Die nicht mehr wehrpflichtigen Jahrgänge organisierten sich im Landsturm, der später ebenso militarisiert wurde.
Die Schützenkompanie Margreid ist nach Franz von Fenner benannt.
Der Sohn, Daniel Fenner von Fenneberg war bis 1843 österreichischer Offizier, wurde dann, wegen seiner kritischen Schrift „Österreich und seine Armee“ (1847) angefeindet, beteiligte sich 1848 am Aufstand in Wien, war 1849 Oberbefehlshaber des pfälzischen Volksheeres, ging nach dem mißglückten Versuch einer Überrumplung von Landau in die Schweiz und später nach New York. 1859 kehrte er nach Europa zurück und starb in Bregenz.
Mit Franz von Fenner setzt in Tirol der Übergang zu einem modernen Heer und in eine zeitgemäße Wehrhaftigkeit an. Entgegen der landläufigen Meinung kommt es nicht darauf an, „standhaft“ im Gegenwind zu sein, sondern „wehrhaft“ und die eigene Wehrhaftigkeit als Abschreckungsmittel zu kultivieren.
Die Kellerei Tiefebrunner produziert den Feldmarschall von Fenner, ein Müller-Thurgau, der von der Familie Tiefenbrunner seit 1972 auf 1.000 Höhenmetern angebaut wird. Auf den historischen Etiketten steht:
„Der Müller-Thurgau «Feldmarschall von Fenner» trägt als höchstgewachsener Weißwein des Südtiroler Unterlandes seinen Namen mit Recht. Hoch über dem Etschtal auf Fennberg am «Hofstatt-Hof» – der Heimstatt des großen Heerführers und Vaters der Fennerjäger, dem Vorgänger der ruhmreichen Tiroler Kaiserjäger grunden die Reben- auf 1000 m Meereshöhe in der heißen Erde der Sprachgrenze. Mag der Wein auch nicht so streitbar sein wie sein hoher Namensträger, so beinhaltet dieser Müller-Thurgau im vollen Maße die Milde und Schönheit seiner Sonnenheimat.“

Feldmarschall-Lieutenant Franz Philipp Freiherr von Fenner von Fenneberg; nach dem Ölbild im Besitz des k. und k. Tiroler Jäger-Regiments Kaiser Franz Joseph, von Wilhelm Hecht
Literatur:
[1] Constantin von Wurzbach: „Fenner von Fenneberg, Franz Philipp Freiherr“, Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich, Wien 1858
[2] Otto Stolz: „Wehrverfassung und Schützenwesen in Tirol von den Anfängen bis 1918“, Tyrolia, Innsbruck Wien München 1960


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