Ergibt sich im industriellen Bereich eine neue Tätigkeit, die kontrollpflichtig ist, gilt es, neben der Meldepflicht zu prüfen, ob die Brandschutzbestimmungen noch eingehalten werden.
Das Landesgesetz 4 vom 15. April 2025 (Allgemeine Brandschutzverfahren) gleicht den Modus im Bereich Brandschutz in Südtirol an die staatlichen Verfahren an.
Alle Tätigkeiten, die unter die Brandschutzkontrolle fallen („attività soggette a prevenzione incendi“), werden nach dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151 in drei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A: Niedriges Risiko
- Kategorie B: Mittleres Risiko
- Kategorie C: Hohes Risiko
Diese Einteilung erfolgt nach: Gefährdungspotenzial, Komplexität der Tätigkeit und den Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit.
Fällt eine Tätigkeit in Kategorie A, so handelt es sich um eine kontrollpflichtige Tätigkeit mit vereinfachtem Verfahren. Das Amt für Brandverhütung führt bei Tätigkeiten der Kategorie A keine Kontrollen oder Stichprobenkontrollen durch, sondern wird nur tätig, falls eine Meldung erstattet wird, dass ein Sicherheitsrisiko besteht.
Im Bereich der Kategorie B und Kategorie C besteht ein Kontrollprogramm durch das Amt für Brandverhütung.
Die Einstufung als kontrollpflichtig bedeutet nicht automatisch einen erhöhten administrativen oder technischen Aufwand, sondern begründet in erster Linie eine formale Verpflichtung zur Meldung.
Sobald allerdings eine kontrollpflichtige Tätigkeit auftaucht, werden in der Regel die Brandschutzbestimmungen nach Brandschutzkodex („Codice di Prevenzione Incendi“, Dekret des Innenministeriums vom 3. August 2015 und nachfolgende Aktualisierungen) verschärft, was aber noch lange nicht bedeutet, dass effektiv etwas getan werden muss. Es werden nur die Schwellenwerte nach unten gesetzt.
Im Idealfall wird, insofern sich eine kontrollpflichtige Tätigkeit ergibt, das Brandschutzprojekt neu bewertet und geprüft, ob Anpassungen notwendig sind. Da die kontrollpflichtigen Tätigkeiten in der Regel nach 5 Jahren neu gemeldet werden müssen, ist ohnehin alle 5 Jahre durch einen Brandschutztechniker zu prüfen, ob die Bestimmungen eingehalten werden oder ob neue Rahmenbedingungen und Risiken hinzugekommen sind.


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