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Südtiroler Autonomie – Reform oder Reförmchen?

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Foto: Autonome Provinz Bozen – Südtirol / Fabio Brucculeri

Mehr als 100 Jahre nach der Annexion Italiens schlägt Südtirol, das Land an Etsch und Eisack, ein weiteres autonomiepolitische Kapitel auf. Nichts Wichtigeres als die Reform des Südtiroler Autonomiestatus, der Grundlage des Schutzes der Deutschen und Ladinischen Volksgruppe, wird aktuell diskutiert und lässt die Wogen höherschlagen.

Aber von Anfang an: Im Jahre 2001 wurde die italienische Verfassung mit einem föderalen Wind reformiert, was positiven Anklang in Südtirol fand. Gleichzeitig wurde – als Ausgleich – der Interpretationsspielraum für die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gestärkt. Das öffnete Tür und Tor für einen zentralistisch-nationalen Geist unter den Richtern. De facto wurden in den letzten zwei Jahrzehnten Zuständigkeiten von Südtirol entrissen, welche im zweiten Autonomiestatut von 1972 zugesichert wurden. Und genau diesen Verlust soll die aktuelle Reform wieder reinholen.

Die Gespräche zur Überarbeitung ins Rollen gebracht hat im Jahre 2022 die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni selbst. Die inhaltliche Arbeit fand größtenteils hinter verschlossenen Türen statt und damit konträr zum viel beschworenen transparenten und bürgernahen Politikstil des Südtiroler Landeshauptmannes Arno Kompatscher. Besonders hervorzuheben ist dies deshalb, da Kompatscher in seiner ersten Legislaturperiode selbst einen langwierigen Bürgerbeteiligungsprozess zur Autonomiereform, genannt Autonomiekonvent, ins Leben gerufen hat. Anfang April dieses Jahres war es dann so weit, und die Reformpläne wurden der Öffentlichkeit präsentiert. Von Seiten der regierenden Südtiroler Volkspartei gibt es viel Euphorie über das, was in dem Dokument steht. Doch nimmt man die rosarote Brille ab, sieht der Himmel bedeckter aus.

Ein Kernstück der Reform ist die Einschränkung der Schranken, die Südtirol bislang an gesamtstaatliche Reformvorgaben gebunden haben. So soll Südtirol zukünftig freier agieren können, da es von der nationalen „wirtschaftlich-sozialen Reformschranke“ teils befreit wird. Jedoch bleibt gleichzeitig die Schranke des „nationalen Interesses“ in Kraft, was den Verfassungsrichtern sicherlich schmecken wird.

Eine Änderung gibt es auch bei einem kleinen, aber feinen Detail des neuen Autonomiestatuts: So wird zukünftig die Ansässigkeitsdauer als Mit-Voraussetzung für das aktive Wahlrecht von vier auf zwei Jahre gesenkt und damit ein zentraler Pfeiler des Minderheitenschutzes ins Wanken gebracht. Eingeführt wurde diese Regelung im vorherigen Autonomiestatut primär, um eine schleichende Italianisierung des Landes durch Militärangehörige zu verhindern. Heutzutage ist diese Gefahr jedoch aktueller denn je, da Neuansiedler primär der italienischen Volksgruppe angehören und dementsprechend ihr Kreuzchen auf dem Wahlzettel setzen.

Doch darf man nicht den Teufel an die Wand malen – mehr Gestaltungsspielraum erhält das Land Südtirol in den Bereichen Umweltschutz inklusive Wildtiermanagement, Raumordnung, Verkehrsregelung und öffentlicher Verwaltung. Forderungen nach Kompetenzerweiterungen etwa in den Bereichen Wasserbewirtschaftung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz seien jedoch vertagt worden. Auf dem Fahrplan für die Autonomiereform steht als Nächstes die Behandlung im Südtiroler Landtag und dem Regionalrat der Region Trentino-Südtirol, bevor es zur finalen Debatte im italienischen Parlament geht. Es liegt also noch ein steiniger Weg vor dem „Reförmchen“, bis es in trockenen Tüchern ist.

Eine Antwort zu „Südtiroler Autonomie – Reform oder Reförmchen?“

  1. Avatar von Weshalb die Südtirol-Autonomie wiederhergestellt und ausgebaut werden muss – Demanega

    […] über die „Weiterentwicklung“ der Südtirol-Autonomie debattiert wird, dann ist zwangsläufig die Entwicklung der Südtirol-Autonomie seit der […]

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