Der „Fall Demanega“ im Südtiroler Schützenbund war einmalig und exemplarisch: Noch nie zuvor hatte es im Schützenbund ein derartiges Exekutionskommando gegeben. Neben allerlei kleingeistigen Manövern überwiegen die ideologische und strategische Leere.
Im Februar 2024 trat ich den Dienst als persönlicher Referent für Wohnbau und öffentliche Sicherheit innerhalb der Südtiroler Landesregierung an, wobei es mir als Bauingenieur stets darum ging, die Südtiroler Wohnbaupolitik mitzugestalten. Ein Umstand, der manchen Exponenten im Südtiroler Schützenbund ein Dorn im Auge war und – wider besseren Wissens – als „parteipolitische“ Tätigkeit bewertet wurde, was viel über das intellektuelle Niveau aussagt.
Dass die entsprechende Argumentation sowohl rechtswidrig als auch statutenwidrig ist, darüber hinaus unehrenhaft geführt wurde, ist belegt.
Meine Haltung: Wenn eine „Unvereinbarkeit“ beabsichtigt und berechtigt ist, dann muss diese durch eine Statutenänderung herbeigeführt werden, um sich einerseits auf dem Boden des Rechts aufzuhalten und um andererseits in allen ähnlich gelagerten Fällen gleich zu handeln. Andere Möglichkeiten gibt es im Sinne der Legalität nicht.
Um politische „Unvereinbarkeiten“ ging es jedoch nie, sondern darum, jemanden, der selbst denkt, weiter denkt und frei denkt, auszuschalten. Die Meta-Ebene ist eine ideologische: Eine deutschfreiheitliche Gesinnung passt nicht zu manch rückwärtsgewandter Kleinlichkeit, das hat sich am Kommers der Deutschen Burschenschaft 2023 in Marling gezeigt, der boykottiert wurde.
Ich konnte nicht damit rechnen, dass das grundlegende Bedürfnis besteht, eine „Unvereinbarkeitsdebatte“ abseits des Rahmens zu führen, den das Statut vorgibt. Freilich: Wenn man sonst niegends punkten kann, weil kulturpolitische Debatten nicht greifbar sind, ist die interne Intrige die sicherste Variante, bei der es nicht um Wahrheit, sondern um Macht geht. Es handelte sich folglich um ein sprichwörtliches Himmelfahrtskommando.
Im März 2024 schrieb ich an die Verbandsspitze des Südtiroler Schützenbundes, mir seien Vorwürfe bezüglich einer unterstellten „Unvereinbarkeit“ meines Berufs mit dem Amt des Medienreferenten im Südtiroler Schützenbund bekannt geworden und ich ersuchte um eine sachliche Debatte. Bis heute hin erfolgte keine Rückmeldung. Überraschend, hätte es sich doch um die Gelegenheit gehandelt, ehrenhaft und kameradschaftlich zu diskutieren.
Mir war freilich längst durch undichte Stellen bekannt geworden, dass die Unvereinbarkeitsdebatte durch Bundesleitungsmitgliedee geschürt wurde, die offenbar nicht die Geradheit und die Schneid hatten, diese von Mann zu Mann anzusprechen. „Stark“ ist man nur in der Gruppe, in der Formation, dort, wo man sich hinter den anderen verstecken kann. Was nur aus dem freien Tiroler geworden ist.
Zu jener Zeit wollte der Bezirk Burggrafenamt, flankiert vom Landeskommandanten, gegen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen in Meran und Bozen agitieren, bei denen – da es sich um einen Ernstfall handelte – das Militär zum Zuge kam. Meine Argumentation war, dass der Schützenbund ein Konzept und eine Linie benötige, weil Dagegen-Sein aus Prinzip nicht zielführend sei. Ich kündigte an, eine Presseaussendung, wie gewünscht, zu schreiben, insofern die inhaltlichen Vorgaben durch die Führung kommen. Diese kamen freilich nie, letztlich wollte auch niemand, der bei Sinnen ist, ernsthaft medial gegen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen argumentieren. Die Episode wurde vom Landeskommandanten tendenziös als „Arbeitsverweigerung“ des Medienreferenten bezeichnet. Die Arbeitsverweigerung betraf jedoch die Verbandsspitze, die nicht in der Lage war, eine programmatische Agenda vorzugeben.
Insgeheim war die Episode ohnehin nur dazu da, mich in Interessenskonflikte zu manövrieren. Kindische Lausbubenstreiche parteipolitischer Natur, die unterstreichen, dass das entsprechende Personal nicht das notwendige Verantwortungsbewusstsein für das Land hat, schon gar nicht das Bewusstsein, was eine „geistige Landesverteidigung“ ist – und vor allem sein kann, ja sein muss. Interne Fronten sind – wie immer – einfacher als die externen.
In einer Presseaussendung am 22. April 2024 forderte der Bezirk Burggrafenamt mehr sicherheitspolitischen Einsatz durch das Lamd Südtirol, in Ignorierung der autonomiepolitischen Zuständigkeiten. Landesrätin Ulli Mair wurde frontal angegriffen, gelobt wurde der Quästor, der Vertreter des italienischen Innenministeriums in Bozen (sic!). Nach der medialen Reaktion von Landesrätin Ulli Mair war Bezirksmajor Hannes Holzner persönlich tief gekränkt, verlangte um einen Termin für eine klärende Aussprache.
Die Aussprache fand am 21. Mai 2024 im Ressort Wohnen und Sicherheit statt. Angesetzt war die Sitzung von 18.30 bis 19.30 Uhr, der Bezirk erschien gegen 19.00 Uhr in Verspätung, ich selbst musste um 19.25 zum Zug, die Kinder warten, mein Sohn war gerade einmal 3 Wochen alt. Dass das Gespräch um 19.30 endete, war schriftlich vereinbart. Das Gespräch ging angeblich bis 20.00 Uhr. Das Gespräch verlief äußerst konstruktiv. Die vereinbarte Presseaussendung samt Gruppenfoto wurde auch ein Jahr später noch nicht erstellt, weil es freilich eine Zwickmühle war, ein positives Gespräch aus rein politischen Gründen medial schlecht darstellen zu müssen. Entscheidend war ohnehin nicht, was in dieser Sitzung besprochen wurde, sondern wie diese Sitzung ausgeschlachtet werden sollte.

Der Bezirk Burggrafenamt setzte trotz mehrfacher klärender Gespräche wiederholt Initiativen, um die „Unvereinbarkeitsdebatte“ in Bezug auf meine Person aufzuwerfen, indem unter anderem wahrheitswidrige Vorwürfe in den Raum gestellt wurden. Ein Medienreferent dürfe nicht für die Landesregierung arbeiten. Was ein Offizier denn sonst noch „nicht darf“, diese Prinzipiendiskussion wurde gezielt verhindert, wäre nämlich gleich in mehreren Fällen für den Bezirk nach hinten losgegangen. Geradlinigkeit ist jedoch nicht jedermanns Sache.
Der Bezirksmajor Burggrafenamt versicherte sich vor der Bezirksleitungssitzung am 31. Mai 2024 per Facebook-Chat freundlich bei mir, ob ich „eh nicht“ zur Sitzung kommen würde, kündigt natürlich nicht an, wozu er das wissen wollte und was er am selben Abend vorhattw. Die Nachricht endete mit „Liebe Grüße“. Die Luft war rein, der Beschuldigte war verhindert, folglich konnte die Lügenkampagne beginnen.
Konkret wurde mir im Rahmen der Bundesleitungssitzung vom 31. Mai in Abwesenheit vorgeworfen, ich hätte im Rahmen der Aussprache zwischen dem Ressort und dem Bezirk Burggrafenamt „gegen die Schützen geredet“. Diese erste Lüge war zweckdienlich, um den Bund als auch den eigenen Bezirk und wohl auch die eigene Kompanie gegen mich aufzuhetzen.
Durch den Bezirksmajor wurde im Rahmen der Bundesleitungssitzung angemahnt, die Zusammenarbeit mit Michael Demanega sei „zu klären“, was freilich nur ein anderes Wort war für „zu beenden“. Die Lügen bezüglich des Gesprächsverlaufs im Ressort Wohnbau sollten fortan gezielt im ganzen Land in Umlauf gebracht werden, um die Bezirke gegen mich aufzuhetzen. Im Grunde sind das die Methoden, die die Klerikalen auch schon im 19. Jahrhundert in Tirol verwendet haben.
Nach diesen abstrusen Vorwürfen folgte eine Rückfrage meinerseits bei Landesrätin Ulli Mair, in der ich diese befragte, ob mir irgendetwas entgangen sei und ob ich irgendetwas gesagt hätte, an das ich mich nicht mehr erinnern könne, und das missverständlich hätte interpretiert werden oder den Bezirksmajor in seiner Persönlichkeit kränken oder verunsichern können. Natürlich war die Antwort: Nein. Gleichzeitig gab es auch schon die ersten Schützen, die die Landesrätin mit den Lügen konfrontierten. Was folgte, war eine persönliche E-Post von Landesrätin Ulli Mair an den Bezirksmajor Burggrafenamt mit dem Hinweis, dass die Gerüchte, die sich offensichtlich im Umlauf befinden und von Außenstehenden an die Landesrätin herangetragen wurden, in keinem Zusammenhang zur Wahrheit stehen.
Diese E-Post wurde anschließend missbräuchlich und gezielt an Teile der Bundesleitung weitergeleitet mit der zweiten Lüge, Michael Demanega hätte ein internes Protokoll, also „Interna“, des Schützenbundes an Landesrätin Ulli Mair ausgehändigt. Dieses Protokoll, das im Übrigen nur das Bundesbüro weiterleiten könnte, weil es den Mitgliedern der Bundesleitung vollinhaltlich nicht vorliegt, wurde nicht nur nicht weitergeleitet, sondern es geht aus dem Inhalt und Wortlaut des Mails der Landesrätin klar hervor, dass das Protokoll nicht die Informationsquelle sein konnte, sondern es um Gerüchte ging, die Außenstehende verbreiteten.
Im Rahmen der Bundesleitungssitzung von Juli 2024 eskalierten die Vorkommnisse. Es erfolgte keine Klärung des Sachbestandes sowie der allfälligen Vorwürfe, sondern der Unterfertigte wurde durch den Landeskommandanten willkürlich mit der Aufforderung zum Rücktritt konfrontiert. Der Bundesgeschäftsführer, eigentlich jene Figur, die die Gesxhäftsordnung wahren müsste, argumentierte in die gleiche Richtung, unterstellt, es handle sich beim persönlichen Referenten innerhalb der Landesregierung um ein „parteipolitisches“ Amt und er hätte die Probleme von Anfang an kommen sehen. Es folgten diverse Wortmeldungen, die sich an den Gerüchten orientierten. Der Sitzungsverlauf war chaotisch, eine Führung im Sinne der Geschäftsordnung war nicht erkennbar.
Eine Unschuldsvermutung existierte offenbar nicht. Die Debatte war gut und recht, um politische „Geschäfte“ zu erledigen. Da ich der Aufforderung zum Rücktritt selbstverständlich nicht nachgab und auch niemals nachgeben würde, drängte der Landeskommandant auf eine Diskussion in den Bezirken mit einer beabsichtigten Abstimmung zu meiner Person im September. Die Argumentation: „Unvereinbarkeit“ und nicht belegte, weil unwahre, Vorwürfe. Das Exekutivkommando war ausgesprochen.
Ich selbst wurde in der Folge in den Bezirken natürlich nicht angehört. Es fand eine Debatte auf der Grundlage von Gerüchten, Lügen und übler Nachrede statt. Die Bezirke fassten Beschlüsse zum Misstrauen, die auf Lügen beruhten. Letztlich einigen sich die Bezirksmajore trotz dieser Beschlüsse sogar darauf, dass die Unvereinbarkeitsdebatte anlässlich der Bundesleitungssitzung im September nicht zu stellen sei, man diesbezüglich auf den Landeskommandanten einwirken werde. Ich glaubte jedoch zu keiner Zeit daran, dass es ein Einlenken geben werde, weil der ideologische Schlag längst vorbereitet war.
Während andere an eine kameradschaftliche Einigung glaubten, war mir bewusst, dass es eine solche nicht geben kann, weil der Konflikt in der Natur der Sache liegt: Wer nicht mehr in der Lage ist, kulturpolitische Debatten zu führen, entwickelt irrationale Wut auf diejenigen, die es tun.
Am 28. August 2024 informierte mich der Bezirksmajor Burggrafenamt darüber, dass der Bezirk einen Misstrauensantrag gegen mich stellen werde. Ich wollte, dass mir der Wortlaut mitgeteilt wird, um diesen rechtlich zu prüfen, dieser wurde mir nie zugestellt. Es sollte nie um Recht, immer um Macht gehen. Der Bezirksmajor Buggrafenamt erklärte mir, er hätte diese Entwicklung nicht gewollt, es hätten ihn jedoch Hauptmänner dazu gedrängt. Die Hauptmänner, die danach befragt wurden, beteuerten das Gegenteil. Infolgedessen schrieb ich alle Buggräfler Hauptmänner an und informiere sie über die Fakten sowie darüber, dass der Misstrauensantrag auf Lügen basiert.
Nach dieser E-Post wurde ich von den Vertretern des Burggrafenamts angerufen, die jetzt kalte Füße bekommen hatten, mir wurde mitgeteilt, dass der Misstrauensantrag doch noch aufgeschoben werde und man es inzwischen einsehe, dass ich zuvor der Bezirkshauptleuteversammlung Rede und Antwort stehen darf. Dazu sollte es allerdings nie kommen, weil die E-Post an die Burggräfler Hauptmänner vom 29 August – wie durch ein Wunder – an die Medien weitergeleitet wurde.
Ich wurde am 30. August 2024 zum ersten Mal durch die Medien kontaktiert. Frage: „Ihnen wird ein Fehlverhalten vorgeworfen, und liegt der E-Post-Verlauf vor, was haben Sie angestellt?“
Ich antwortete auf die Medienanfragen sachlich und ausgewogen und kommunizierte keine Interna, sondern wehrte mich gegen persönliche Vorverurteilungen und Unterstellungen.
Anlässlich der Bundesleitungssitzung am 6. September 2024 war die illegale Unvereinbarkeitsdebatte überraschend vom Tisch. Stattdessen wurden mir durch den Landeskommandanten alle veröffentlichten Medienberichte pauschal angelastet, ungeachtet des Umstandes,
- dass ich der Geschädigte war;
- dass es medial um die notwendige Verteidigung meiner Person ging;
- dass sich die Medien auf mehrere anonyme Quellen bezogen, über die man spekulieren soll und darf;
- dass ich selbstverständlich nicht für anonyme Wortmeldungen verantwortlich gemacht werden kann, deren Ursprung man sich ausrechnen kann;
- dass ich nicht die „Laubensassa“ bin (dabei handelt es sich um eine Satire-Prostituierte der „Neuen Südtiroler Tageszeitung).
In der Folge sprach der Landeskommandant eine Dienstenthebung auf der Grundlage von unwahren und unbewiesenen Beschuldigungen aus. Der Text der Dienstenthebung wurde – so die Verlautbarung – von einem Außenstehenden vorverfasst, „um rechtlich in Ordnung zu sein“, es hat folglich eine Weitergabe von Interna an Außenstehende gegeben. Der Zweck heiligt jedes Mittel.
Die Enthebung musste statutarisch durch Beschluss der Bundesleitung bestätigt werden, was daraufhin erfolgte. Es fanden kaum Wortmeldungen statt, die Bezirksmajore klammerten sich weitgehend an die Ausrede, es hätte im Juli entsprechende Beschlüsse in den Bezirken gegeben, die mir das Misstrauen ausgesprochen hatten.
Es handelte sich bei dieser Bestätigung der Dienstaufhebung wohlgemerkt um keine allgemeine Misstrauenserklärung, sondern um einen formell vorgesehenen Bestätigungsbeschluss, der auf der Grundlage von nicht gegebenen Fakten durchgeführt wurde.
Der Landeskommandant kündigte an, die ausständigen Beweise für die Dienstenthebung nachliefern zu wollen, was freilich nie passiert ist, weil es diese Fakten nicht gibt. Der Beschluss der Bundesleitung fußte auf falschen Beschuldigungen.
Der Südtiroler Schützenbund versendete in der Folge eine Presseaussendung an die Medien, die im letzten Moment drastisch gekürzt wurde, andernfalls gravierende und strafbare Unwahrheiten gegen meine Person beinhaltet hätte. Selbstverständlich argumentierte ich auf Medienanfragen sachlich und faktenbasiert, es wurden keine Interna kommuniziert, diese kommunizierten andere, etwa das Bundesbüro, welches die Medien am 6. September die Medien darüber informierte, es seien keine fristgerechten Misstrauensanträge gegen meine Person eingereicht worden.
Im Oktober 2024 hob das Schiedsgericht des Südtiroler Schützenbundes die Dienstenthebung des Landeskommandanten auf, weil die Beweislage nicht gegeben war. Dadurch waren die Beschuldigungen hinfällig. Der mit der Dienstenthebung kausal zusammenhängende Bestätigungsbeschluss wurde allerdings als „allgemeines Misstrauen“ durch die Bundesleitung gewertet und blieb aufrecht. Der Unterfertigte war folglich kein Mitglied der Bundesleitung mehr.
Rückblickend bleibt festzuhalten, dass der „Fall Demanega“ im Rahmen einer professionellen Verbandsführung seit März 2024 unzählige Male geordnet hätte gelöst werden können. Stattdessen wurde eine Eskalation zugelassen und gefördert. Durch diese Vorgangsweise wurde dem Südtiroler Schützenbund ein immenser öffentlicher Schaden zugefügt, der vermeidbar gewesen wäre. Bei den Beteiligten besteht jedoch kein Bewusstsein für die Tragweite.
Rückblickend kann festgehalten werden, dass die Bundesleitung des Schützenbundes den denkbar einfachsten Weg gewählt hat: Man bleibt ideologisch unter sich, es wird auch in Zukunft keine intellektuellen Debatten mit Tragweite geben, man wird politisch noch weniger Einfluss haben – und unzufriedener werden.






Der Urteilsspruch des Schiedsgerichtes vom 04.10.2024:


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