Das Landlibell von 1511, das der römisch-deutsche Kaiser Maximilian I. als Tiroler Landesfürst den Tirolern verfassungsrechtlich gewährte, befreite Tirol vom Kriegseinsatz in fremden Ländern, verpflichtete diese allerdings, ihr Land selbst zu verteidigen.
Die Tiroler Schützen sind infolgedessen als eine Landmiliz zu verstehen. Eine Miliz ist ein Landesheer, das sich im Bedarfsfall aus Wehrpflichtigen zusammensetzt. Diese Tiroler Wehrhaftigkeit entlud sich im Tiroler Freiheitskampf 1809 unter Andreas Hofer. Aber nicht nur: In der Folge 1848, 1859, 1866 und 1915. Ab 1815 allerdings nur noch in reduzierter Form.
Der Mythos Tiroler Freiheitskampf entwickelte auch außerhalb Tirols eine literarische und politische Bedeutung. Ernst Moritz Arndt betitelte Andreas Hofer als den „berühmtesten Namen Deutschlands“ und stellte diesen in eine Reihe mit den Freiheitshelden der klassischen Antike. Arndt propagierte die Idee des Freiheitskampfes gegen fremde Unterdrückung, insbesondere gegen die napoleonische Besatzung. Seine Schriften ermutigten die Deutschen, sich gegen fremde Herrschaft zu erheben und für ihre Freiheit zu kämpfen.
In Preußen etablierte sich nach dem Vorbild Andreas Hofers 1813 der Freiheitskampf gegen die französische Besatzung. Vorhergegangen war dem deutschen Freiheitskampf die Preußische Heeresreform zwischen 1807 und 1814, durch welche das Prinzip der Zwangsverpflichtung von Rekruten sowie der Einsatz von Söldnern im Sinne eines „Volkskrieges“ nach französischem Vorbild erweitert wurde, zu welchem patriotisch gesinnte Freiwillige einzubeziehen waren.
Preußen war ein Staat, aber mehr noch eine Idee. Georg Wilhelm Friedrich Hegel, der den Aufstieg Preußens geistesgeschichtlich begleitete, sprach von der Notwendigkeit eines sittlichen Gemeinwesens als Grundlage für das Staatswesen und sah den Staat als die Verkörperung des objektiven Geistes. Für Hegel verwirkliche sich die Freiheit des Individuums nur in einem geordneten und vernunftgemäßen Staat kraft allgemeinen Gesetzes. Diese Sichtweise ist sicherlich stark staatszentriert, etablierte allerdings moderne Begriffe von Staatlichkeit im Sinne einer volksherrschaftlichen Rationalität als Gegenentwurf zu verkommenen dynastischen Interessen.
Die Landwehr– und Landsturm-Einheiten wurden in Preußen infolge der Heeresreform als Milizeinheiten nach dem Vorbild der Tiroler unter Andreas Hofer aufgestellt. Interessanterweise wurden innerhalb der Milizverbände die Offiziere gewählt.
Der Philosoph Johann Gottlieb Fichte beteiligte sich am Landsturm. Fichte legte Wert auf die Idee der Nation und der nationalen Einheit und betonte in seinen „Reden an die deutsche Nation“ die Notwendigkeit eines nationalen Bewusstseins und einer nationalen Erziehung.
Neben den Milizverbänden wurden in Preußen Freikorps aufgestellt. Vor allem das Freikorps Lützow war für nichtpreußische Freiwillige vorgesehen. Die Vereidigung erfolgt auf das Vaterland und nicht auf den König. Dadurch, dass sich dem Freikorps Angehörige aller deutschen Länder anschlossen, wurden die Farben des Freikorps, schwarz-rot-gold, zu den Farben der jungen deutschen Nationalbewegung.
Dem Lützowschen Freikorps gehörten 1813 rund 140 Tiroler Schützen an. Bedeutend ist Josef Ennemoser, der 1787 in St. Leonhard in Passeier geboren wurde, Medizin in Innsbruck studierte, sich am Tiroler Freiheitskampf beteiligte, dabei Reden für Andreas Hofer schrieb, und nach der Niederlage nach Berlin flüchtete, wo er sich dem Lützowschen Freikorps anschloss. Kommandant der Tiroler Jäger im Lützowschen Freikorps war der Zillertaler Jakob Riedl. Später promovierte Josef Ennemoser zum Doktor der Medizin und war als Professor in Bonn und später in München tätig.
Nach der Napoleonischen Ära machte man sich in Österreich und Tirol daran, die Landesverteidigung neu zu organisieren. 1814 ordnete Kaiser Franz I. die Bildung eines Kaiser-Jäger-Regiments an. Dieses setzte sich aus 5.000 Rekrutierten sowie aus dem übernommenen Tiroler Jägerkorps unter Franz Philipp Fenner von Fennberg (den so genannten „Fenner-Jägern“) und aus Tiroler Soldaten zusammen. Zwar standen die Landesschützen weiterhin in der Tradition des Landlibells, doch wurde mit dem Tiroler Jägerregiment eine Einheit geschaffen, die Teil der Armee und folglich auch außerhalb Tirols einsatzfähig war.

Das Recht, nicht außerhalb Tirols kämpfen zu müssen, wurde in der Folge nicht immer konsequent eingehalten. Vielfach freiwillig, aus patriotischer und nationaler Gesinnung.
Während der freiheitlichen Revolutionen von 1848/49 war Tirol ein relativ „ruhiges“ Pflaster, sodass die Kaiserfamilie in Tirol Exil fand. Im Gegensatz zu anderen Ländern war Tirol stark in klerikaler Hand, sodass sich kaum ein revolutionäres Moment einstellen sollte.
Die Tiroler kämpften 1848 an der Südfront Österreichs gegen die italienische Rebellenarmee unter Giuseppe Garibaldi. Anhänger des italienischen Risorgimento, wie Giuseppe Mazzini, stellten damals erstmals einen öffentlichen Anspruch auf die Brennergrenze. Daraus folgend schrieb Ferdinand Weller 1848 das Gedicht „Sie sollen sie nicht haben, des Brenners Scheidewand…“
Der Brunecker Rechtsanwalt Ferdinand Weller war der Schwiegersohn des freiheitlichen Bozner Bürgermeisters Joseph Streiter, übernahm dessen Anwaltskanzlei in Bozen, und wirkte 1848 als Hauptmann einer Tiroler Kompanie in der Lombardei. In jener Zeit wurden Tiroler Studenten-Schützenkompanien gegründet, etwa unter Adolf Pichler.
Ferdinand Weller war später als Gemeinderat in Bozen wesentlich am „Tiroler Kulturkampf“ beteiligt, der sich zwischen dem freiheitlichen und dem konservativ-klerikalen Lager abspielte, und sich am 100-jährigen Geburtstag Friedrich Schillers 1859, der aus deutschnationaler Sicht einen Höhepunkt darstellte, entlud. Während das städtische Bürgertum traditionell freiheitlich gesinnt war, wurden die konservativen Kräfte durch Landadel und Klerus gelenkt.
Die Tiroler Landesverteidigungsordnungen von 1859 und 1864 erneuerten den Grundsatz: „Die Landesverteidigungspflicht geht nur auf die Abwehr des Eindringens des Feindes in das Land und auf die Bekämpfung desselben, wenn er bereits eingedrungen ist. Die Landesverteidiger haben daher keine Pflicht, außerhalb der Grenzen von Tirol und Vorarlberg Dienste zu leisten“ [5].
Österreich selbst musste in der Schlacht um Königgrätz 1866 erkennen, kaum mit dem preußischen Heer konkurrieren zu können. Daraus folgte die österreichische Heeresreform, woraus sich 1869 die allgemeine Wehrpflicht ergab. Das vorangehende Konskriptionssystem hatte zahlreiche Befreiungen vorgesehen. Infolgedessen hatte sich das Militär insbesondere aus den Rand- und Unterschichten rekrutiert. Durch die allgemeine Wehrpflicht etablierte sich der Militärdienst als staatsbürgerliche Erziehung und gewann dadurch massiv an Ansehen.
Die kaiserlich-königliche Landwehr bestand ab 1869 aus den Territorialstreitkräften der deutschösterreichischen Reichshälfte als Pendant zur k.u. Landwehr in der östlichen Reichshälfte. Die Landesschützen gehörten der k.k. Landwehr an.
Das freiwillige Verteidigungssystem endet in Tirol 1870 durch die Integration der Landesverteidigung und der Landesschützen in das ordentliche österreichische Heer. Zu Ende war damit auch die Tiroler Praxis, die Offiziere zu wählen. Diese wurden fortan ernannt.
Mit dem Tiroler Landesverteidigungsgesetz von 1887 wurde die Tiroler Landesverteidigung weiter in das Heer eingegliedert. Für die Tiroler Schützen bedeutete diese Integration, dass die Standschützen, die an den Schießständen inskribiert waren, im Kriegsfall nicht freiwillig ins Feld zogen, sondern eingezogen wurden.
Für die Wehrpflichtigen ergab sich die Option, die Wehrpflicht im Rahmen der Tiroler Kaiserjäger oder der Tiroler Landesschützen abzuhalten, die inzwischen militärisch strukturiert waren. Die nicht mehr wehrpflichtigen Jahrgänge organisierten sich im Landsturm, der später ebenso militarisiert wurde.
Die Militarisierung impliziert die Etablierung eines Offiziersethos. Das Offiziersethos umfasst das Pflichtbewusstsein sowie einen Ehrbegriff, der die Ehre der Einheit, aber insbesondere auch die persönliche Ehre umfasst.
In einer Zeit, in der der militärische Dienst im Sinne einer modernen Republik eine staatsbürgerliche Erziehungsform wurde, war es umso wesentlicher, einen Ehrbegriff zu etablieren, der persönliche Streitigkeiten in eine geordnete Bahn zu lenken wusste und durch das Ideal ritterlicher Tugend geleitet wurde, die die so genannte „Satisfaktion“ implizierte.
Ein am Vaterland orientierter Ehrbegriff war die Grundlage für den individuellen Ehrbegriff. Dieser Ehrbegriff hing längst nicht mehr von dynastischen Interessen ab, sondern davon, dass Einzelne integrativer Teil eines nationalen Ganzen waren und sich als Teil des Vaterlandes erachteten.
Die Fragestellung, ob es sich bei einem militärisch agierenden Subjekt grundsätzlich um Angehörige einer regulären Streitkraft oder um irreguläre bewaffnete Kombattanten handelt, spielt inzwischen seit der Haager Landkriegsordnung 1899 und 1907 im internationalen Recht eine wesentliche Rolle. Seit dem Zweiten Weltkrieg gelten auch Partisanen, insofern diese Freiheitskämpfer und nicht verdeckt agierende Streitkräfte darstellen, als reguläre Kombattanten.
Neuzeitliche Konflikte tendieren zu asymmetrischen Konfliktführungen, bei denen die Trennung zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung perfide aufgehoben wird, was unzählige Fragestellungen nach der rechtlichen Einordnung aufwirft.
Bezieht man sich heute auf das Tiroler Schützenwesen, so reicht die Fixierung auf eine bestimmte Zeit und auf eine bestimmte Epoche bei Weitem nicht aus. Es geht hingegen darum, das ganze Schützenwesen in seiner historischen Tragweite mit allen Entwicklungsstadien zu umfassen und daraus folgerichtige Schlüsse zu ziehen. Nicht das Verharren in nostalgischen „Traditionskompanien“, sondern das Übersetzen des äußeren und inneren Landesverteidigungsbegriffes in die heutige Zeit, ist bedeutend.
Schützenwesen bedeutet eines: Landesverteidigung. Alles andere ist optional.
Literatur:
[1] Franz-Heinz Hye: „Die Tiroler Schützen und ihre Geschichte in Nord und Süd, in Vergangenheit und Gegenwart. In Grundzügen“, Athesia Verlag, Bozen 2003
[2] Heinz Odermann: „Tiroler im Freikorps Lützow“ (Link)
[3] Josef Fontana: „Der Kulturkampf in Tirol 1861–1892“, Athesia Verlag, Bozen 1978
[4] Christine Mumelter: „Joseph Streiter 1804–1873: Ein vergessener Bürgermeister?“, Athesia Verlag, Bozen 1998.
[5] Otto Stolz: „Das Tiroler Landsturmregiment Nr. II im Kriege 1914-15 in Galizien“, Innsbruck 1938
[6] Otto Stolz: „Wehrverfassung und Schützenwesen in Tirol von den Anfängen bis 1918“, Tyrolia, Innsbruck Wien München 1960
[7] Lothar Höbelt: „Kornblume und Kaiseradler. Die deutschfreiheitlichen Parteien Altösterreichs 1882–1918“, Böhlau Verlag, Wien 1993


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