Schlagwort: Energie und Wasserbau
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Steinschlag und Felssturz
Aktive Maßnahmen im Bereich von Felssturz und Steinschlag setzen am Ursprung der Naturgefahr an, während passive Maßnahmen am Ort der Schutzgüter schützend wirken.
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Schlammlawinen: Hintergrund und Problematik
Eine Schlammlawine wird auch Mure oder Murgang genannt und ist ein geologisches Phänomen, bei dem eine Mischung aus Wasser, Gestein, Erde und anderen Materialien den Hang hinunterströmt.
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Pflichten beim Verkauf von Immobilien nach italienischem Recht
Der Kauf und Verkauf von Immobilien umfasst Rechte, aber auch Pflichten, die teuer werden können. Ein Überblick.
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Geologie und Baugrunduntersuchung
In unserer technischen Welt stellt der Baugrund eine Ausnahme dar: Natürlich, nicht normiert und infolgedessen mit zahlreichen Unbekannten behaftet. Daraus ergeben sich zahlreiche Herausforderungen.
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Das Jagdrecht in Südtirol
In Südtirol besteht ein soziales Jagdprinzip, sodass Inhaber des Jagderlaubnisscheins gemäß Ansässigkeitsfristen in ihrer Heimatgemeinde das Recht zur Jagdausübung erlangen.
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Konflikttheorie nach Friedrich Glasl: Von „Verrätern“ und anderen fragwürdigen Gestalten
Die Eskalationsstufen nach Glasl bieten einen Rahmen für die Analyse und das Verständnis von Konflikten sowie mögliche Interventionen zur Deeskalation. Letztlich kommt es immer darauf an, über den Dingen zu stehen.
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Welchen Boden braucht ein guter Wein: Geologie und Terroir
Ein tieferes Verständnis der geologischen Eigenschaften eines Terroirs ermöglicht es, das Potenzial eines Anbaugebiets auszuschöpfen und einzigartige Weine zu erzeugen.
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Glazigene Böden
Im Bereich von Lockergestein ist von glazigenen Böden, Grundwasserböden und organischen Böden sowie von weiteren Bodenarten die Rede. Insbesondere im alpinen Bereich die glazigenen Mechanismen für das Bodenverständnis essenziell.
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Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten bei Immobilien nach italienischem Recht
Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Immobilie frei von Mängeln ist, die ihre Nutzung beeinträchtigen könnten. Sollte die Immobilie Mängel aufweisen, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, hat der Mieter das Recht, eine Mietminderung zu verlangen oder den Mietvertrag zu kündigen.
