Seit Tagen wird Niscemi in Sizilien durch eine geologische Katastrophe bedroht. Die Ausmaße der Rutschung sind erschreckend. Gebäude sind zerstört, weitere werden folgen. Mehr als 1.500 Menschen verließen ihre Häuser.
Unmittelbar nach der Katastrophe von Niscemi hat die Staatsanwaltschaft von Gela ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: „Disastro colposo e danneggiamento seguito da frana“ (fahrlässige Schädigung durch einen Erdrutsch).
Zum derzeitigen Zeitpunkt lauten die Vorwürfe noch gegen Unbekannt („a carico di ignoti“). Das bedeutet, dass noch keine konkreten Personen oder Institutionen offiziell als Beschuldigte benannt wurden. Ziel der Ermittlungen ist es, festzustellen, ob Unterlassungen, fehlerhafte Vorsorge oder mangelhafte Überwachung zur Eskalation des Schadens geführt haben könnten.
Der Gemeinderat und der Bürgermeister tragen in Italien eine zentrale Verantwortung für die Stadtplanung und Genehmigung von Bauprojekten, die Überprüfung des Baugrundrisikos und für die rechtzeitige Einreichung von Unterlagen für staatliche Fördermittel zur Hydrogeologie und Gefahrenabwehr.
Parallel zur strafrechtlichen Untersuchung könnten auch zivilrechtliche Haftungsfragen relevant werden, besonders wenn festgestellt wird, dass Bauvorschriften missachtet wurden, Risikoanalysen unzureichend waren oder öffentliche Stellen rechtzeitige Maßnahmen nicht ergriffen haben.
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat betont, dass Niscemi und ähnliche Gebiete besser gegen Hydrogeoriskio geschützt werden müssen und kündigte schnelle Maßnahmen an. Es dürfen folglich rechtliche Verschärfungen angenommen werden.
Aus geologischer und geotechnischer Sicht stellt sich derzeit hingegen die Frage: Was passiert, wenn Niederschlag in die Abrisskante eindringt?


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