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Geschlossene Höfe in Südtirol: Warum der Erwerb stärker reguliert werden muss

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In Südtirol genießen geschlossene Höfe einen besonderen rechtlichen Schutz. Das Höfegesetz von 2001 bewahrt diese Betriebe – in historischer Tradition – vor Zersplitterung und sichert ihre landwirtschaftliche Nutzung. Diese Schutzfunktion wird zunehmend durch den freien Erwerb unterlaufen. Der geschlossene Hof droht dadurch zur Kapitalanlage zu verkommen, anstatt bäuerliche Struktur zu erhalten. Die Konsequenzen sind weitreichend.

Mit dem geschlossenen Hof hängen zwei wesentliche Privilegien zusammen:

  • Baurecht: Eigentümer geschlossener Höfe genießen laut Raumordnung baurechtliche Sonderregelungen, nämlich die Möglichkeiten, maximal 1.500 Kubikmeter Wohnvolumen und je nach Bedarf Wirtschaftsgebäude zu bauen. Während das Bauen im Grün laut Raumordnung grundsätzlich kaum möglich ist, ist es bäuerlichen Familien erlaubt, Höfe zu bauen, die in direktem Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Flächen, die bewirtschaftet werden, stehen.
  • Erbrecht: Das Anerbenrecht sieht vor, dass der Hof ungeteilt an einen einzigen Erben übergeht – mit dem Ziel, wirtschaftlich tragfähige Betriebe zu erhalten. Die übrigen Erben werden nicht nach Marktwert, sondern ausschließlich nach Ertragswert des Hofes vergütet. Der Ertragswert macht einen Bruchteil des Marktwertes aus. Es handelt sich hierbei um eine Erbschaftsregelung, die im Widerspruch zum italienischen Zivilrecht steht.

Gerade diese Kombination macht geschlossene Höfe mitunter auch attraktiv für Personen, die mit Landwirtschaft wenig zu tun haben, sich aber ein Feriendomizil in Südtirol anlegen wollen, möglichst in der freien Landschaft. Wenn mit diesem Ansinnen zumindest die Liebe zur historischen Baukultur einhergehen würde, wäre zumindest ein Beitrag zur Erhaltung unserer historischen Bauernhöfe gesetzt. Mitunter besteht aber nicht das Interesse, historische Baukultur zu schützen, sondern das Historische dem Erdboden gleich zu machen und den „modernen“ Hof neu zu bauen und zwar noch nicht einmal aus landwirtschaftlichen Erfordernissen.

Die Höfekommission wacht laut Gesetz über die Neuschließung geschlossener Höfe. Was bislang jedoch fehlt, ist eine Kontrolle beim Eigentümerwechsel. Es bestehen nämlich keine Schranken für bestehende Höfe, wenn diese in die Hände von Investoren oder nicht ortsansässigen Käufern übergehen – selbst dann, wenn keinerlei landwirtschaftliche Nutzung erfolgt.

Wenn Höfe nur noch aufgrund der damit verbundenen Privilegien erworben werden, verliert das System insgesamt seine Legitimation: Die bäuerliche Nutzung tritt in den Hintergrund. Der Verkaufswert der Höfe steigt, macht die Spekulation interessanter und erschwert die Hofübernahme für Einheimische. Der ländliche Raum ist dann nur noch eine nette „Kulisse“, aber kein lebendiger Raum.

In den romanischsprachigen Gebieten, und so auch im südlichen Trentino, hat sich hingegen die Erbteilung durchgesetzt. Das bäuerliche Eigentum wurde durch Vererbung immer weiter zerstückelt, sodass am Ende nur noch ein Miteigentum oder ein paar Quadratmeter Landwirtschaft übrig bleiben. Diese Handhabung des Erbrechts hatte und hat weitreichende Konsequenzen für Südtirol.

Der geschlossene Hof hat als solcher den italienischen Faschismus überlebt, stand zwar im Kontrast zur staatlichen Gesetzgebung, diese Divergenz zwischen Gewohnheitsrecht und Zivilrecht fand allerdings wenig Beachtung. Mit dem Ersten Autonomiestatut 1948 sowie diversen Urteilen des Kassationsgerichts wurde der geschlossene Hof als spezifische Abweichung vom italienischen Recht etabliert.

Insofern die Südtiroler Kulturlandschaft erhaltenswert ist und mit ihr auch die Volkskultur in Form der bäuerlichen Lebenswelt, dann ist es von vorrangigem Interesse, den geschlossenen Hof zu stärken und zu fördern. Wenn mit dem geschlossenen Hof auch noch ein gesteigertes Bewusstsein für Landschaftsbild, Bautradition, Baukultur und Denkmalschutz einhergeht, dann ist ein gutes Stück Fortschritt erreicht.

Literatur:

[1] Edoardo Mori & Werner Hintner: „Der geschlossene Hof – Geschichtliche Entwicklungen und geltende Bestimmungen“, Fondazione UPAD, Bozen, Mai 2013

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