Im Eurocode sind die Wiederkehrperioden für verschiedene Lasten im Hochbau klar definiert, um einheitliche Sicherheitsstandards in Europa zu gewährleisten.
Veränderliche Einwirkungen verfügen über charakteristische Werte, die nicht häufiger als 1 Mal in 50 Jahren auftreten. Von den charakteristischen Werten ausgehend, stehen verschiedene Lastfallkombinationen zur Verfügung.
Windlasten:
Gemäß Eurocode 1 (EN 1991-1-4) wird in der Regel eine Wiederkehrperiode von 50 Jahren verwendet. Für Bauwerke mit besonderem Risiko oder erhöhter Bedeutung können auch längere Wiederkehrperioden, wie 100 Jahre, angesetzt werden.
Schneelasten:
Eurocode 1 (EN 1991-1-3) sieht ebenfalls eine Wiederkehrperiode von 50 Jahren für Schneelasten vor. In Regionen mit extremen Schneeverhältnissen oder für besondere Bauwerke können längere Wiederkehrperioden berücksichtigt werden.
Hydrologische Lasten:
Die Wiederkehrperiode für hydrologische Lasten ist in Eurocode 1 (EN 1991-1-2) nicht explizit definiert, da diese stark von den lokalen Gegebenheiten und den spezifischen Anforderungen der Bauwerke abhängt. Die Schutzinfrastruktur ist gemäß der hydrologischen Risikolage bemessen. Ein Rückhaltebecken sollte erst dann zum Einsatz kommen, wenn ein größeres Hochwasserereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 bis 150 Jahren auftritt. Zu hohe Wiederkehrwahrscheinlichkeiten würden naturgemäß ineffiziente Bauwerke bedingen.
Während ein Hochwasserereignis für ein Schutzbauwerk ein Bemessungsereignis mit entsprechenden Teilsicherheitsbeiwerten darstellt, stellt ein solches für ein Gebäude ein außergewöhnliches Ereignis ohne Teilsicherheitsbeiwerte dar.
Es erklärt sich von selbst, dass eine entsprechende Bemessung in der Praxis häufig nicht stattfindet, weil davon ausgegangen wird, dass öffentliche Verwaltung sowie Versicherungen im Ernstfall einspringen würden.
Erdbebenlasten:
Eurocode 8 (EN 1998-1) legt eine Wiederkehrperiode von 475 Jahren zugrunde, was einem 10%-igen Risiko eines Erdbebens innerhalb von 50 Jahren entspricht. Für Bauwerke mit besonderem Risiko oder erhöhter Bedeutung kann auch eine Wiederkehrperiode von 975 Jahren verwendet werden, um ein höheres Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Im Bauzustand werden hingegen Wiederkehrperioden von 50 bis 100 Jahren festgelegt, die nur schwächere Erdbeben berücksichtigen.


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