Wenn es bei Konflikten hart auf hart kommt und Medien ins Spiel kommen, weil die eine Partei die Medien gezielt bedient, dann geraten neben allerlei Verdächtigungen immer wieder auch abstrakt-abstruse Extremismus-Vorwürfe an die Öffentlichkeit, die objektiv kaum haltbar sind, aber einen sachlichen Zugang und eine Nivellierung verlangen.
Es gehört zu den Errungenschaften unserer freiheitlichen Demokratie, dass das Private und das Politische zwei getrennte Bereiche darstellen sollen und müssen. Diesen politischen Laizismus heben totalitäre Bewegungen mit allerlei „unbedingten“ Beweggründen gezielt auf, einmal unter diesem und einmal unter jenem Vorwand.
Im Medienzeitalter sind Medien immer öfter der verlängerte Arm anderweitiger Konflikte, die bestimmte Vorwürfe unhinterfragt weitergeben und öffentlich machen, vor allem dann, wenn diese Vorwürfe bestimmten Interessenslagen nützen. Durch das Öffentlichmachen ohne objektiv öffentlichem Interesse, betätigen sich Medien als verlängerter Arm jener Kräfte, die im totalitären Sinne das Private für politisch deklarieren.
Das „Private ist politisch“ ist die altbekannte Forderung, um die Dichotomie zwischen privat und öffentlich aufzuheben und um andererseits politischen Einfluss auf das Private zu nehmen.
Es gehört zum Werk Hannah Arendts, die Zweiteilung in das Private, das vom oikos kommt, und in das Öffentliche, das von der polis kommt, zu schützen und darin den Inbegriff von Freiheit zu erachten [1]. Wenngleich diese Zweiteilung durch das moderne Konzept der Gesellschaft teilweise in Frage gestellt, aber nicht aufgehoben, werde.
Selbstverständlich kann es in einer freiheitlichen Demokratie keinen rechtsfreien Raum geben, sodass sich auch das Private den Rahmenbedingungen zu fügen hat, die Verfassung und Recht zwingend vorgeben. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der „res publica“, der so genannten gemeinsamen Sache, allerlei Bereiche, für die wir uns gemeinsam verantwortlich fühlen und die auch eine Begrenzung des privaten Raumes und der individuellen Freiheit vonnöten machen, etwa Kinderwohl oder Umweltschutz oder aber Einschränkungen zugunsten jener Verwaltungsaufwände, die das Ganze am Laufen halten.
In diesem Sinne ist der Staat als Zentralgewalt immer ein machtpolitischer Faktor, im Positiven wie im Negativen.
Nun gehört es zu den Blüten unserer Mediendemokratie mit ihrer Aufsplitterung in allerlei politische Gruppierungen, dass der Extremismus in der Regel nur bei den abstrakten „anderen“ entdeckt wird. Dieser Umstand gilt umso mehr in einer Mediendemokratie mit dem ständigen Hang zum Skandal und zum „Aufdecken“ in Paparazzo-Manier, in welcher der Zugang zu den Medien allerdings nicht gleichberechtigt, sondern einseitig ist.
Folglich hinkt die Objektivität grob nach und die Berichte sind zunehmend tendenziös bis politisch motiviert. Insbesondere dann, wenn diese Medialität anderweitigen Konflikten nützt.
Die angestrebte Aufhebung des Privaten hat in allen Fällen – und unabhängig von individuellen und kollektiven Vorteilen – einen totalitären Charakter und greift unser Persönlichstes und Intimstes an. Die Zweiteilung in das Private und das Öffentliche muss auch dann Bestand haben, wenn politische Gruppierungen dieses oder jenes Anliegen „zu ernst“ nehmen, zuweilen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, und drastische Eingriffe in unser aller Privates verlangen.
Im Wettbewerb der Ideen ist es glücklicherweise nicht mehr mit politischem Zwang oder mit der tendenziösen Lenkung ganzer Medien für politische Zwecke getan, sondern es geht mehr denn je um die Auseinandersetzung mit neuen und innovativen Ideen, um weitreichende Fortschritte zu erzielen.
In diesem Sinne ist es unbedingte Aufgabe bei Streitigkeiten (im Ingenieurwesen), die gerichtlich ausgetragen werden, den Boden des Rechtsstaates zu wahren. Der Rechtsstaat bildet die Grundlage für die individuelle Entfaltung jedes Einzelnen.
Es gilt, strukturelle Assymetrien zu beenden, individuelle Rechte zu wahren und mangelhafte Kausalitäten gekonnt und stringent in Frage zu stellen, die objektive Ausgewogenheit herzustellen.
Ausgehend davon geht es im Sinne eines weitsichtigen Projektmanagements darum, in Krisen gezielt zu argumentieren, Konflikte zu beseitigen und Projekterfolge trotz Widersachern zu sichern. Dazu sind Strategien und Standfestigkeit notwendig.
Literatur:
[1] Julia Maria Mönig: „Vom »oikos« zum Cyberspace – Das Private in der politischen Philosophie Hannah Arendts“, transcript Verlag, Bielefeld 2017
[2] Norberto Bobbio: „Rechts und Links: Gründe und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung“, Wagenbach, Berlin 1994


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