Schlagwort: Naturgefahren
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Wohnimmobilien: Konventionalfläche, Bruttofläche, Nettofläche und Verkaufsfläche
Bei Wohnimmobilien ist Fläche nicht gleich Fläche. Die Begriffe sind vielfach nicht klar, sodass dann, wenn über Immobilien gesprochen wird, die 100-Quadratmeter-Wohnung vielleicht gar nicht über 100 Quadratmeter Wohnfläche verfügt.
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Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Südtirol
Das Campen erfreut sich einer hohen Beliebtheit, auch in Südtirol. Umso freier in der Natur, umso interessanter. Allerdings ist Wildcampen alles andere als erlaubt.
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Bauen trotz Bettenstopp: Tourismus und Raumordnung in Südtirol
Noch 2008 sorgte man sich im Tourismus in Südtirol, dass die touristischen Betriebe zu klein und darum „unrentabel“, Liftanlagen nicht ausgelastet seien. 2025 ist längst von „Overtourism“ die Rede. Die Tourismus-Entwicklung zeigt eindrucksvoll, wie schnell die Raumentwicklung in das Gegenteil umschlagen kann.
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Frohe Ostern: Erhöhtes Leben, blühende Natur
Im Frühling und um Ostern herum äußern sich die Natur und das Leben in allen diesen Ekstasen.
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Krisen: Die ersten Stunden entscheiden alles
Was Krisen eint: Die ersten Stunden nach dem Vorfall sind entscheidend. Krisen wollen vorbereitet sein, um sie in geordnete Bahnen zu lenken.
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Weshalb die Südtirol-Autonomie wiederhergestellt und ausgebaut werden muss
Jeder Teilerfolg, der die Umsetzung des Ergebnisinhaltes des Autonomiekonvents zum Inhalt hat, ist zu begrüßen und stellt eine Etappe dar.
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Legalisierung widerrechtlich errichteter Baukubatur gemäß Raumordnung in Südtirol
Kauft jemand ein bestehendes Bauwerk, so bedeutet dies noch lange nicht, dass es sich um einen berechtigten Bestand handelt. Bestandsbauwerke können widerrechtlich errichtete Bauvolumen darstellen.
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Der Städte- und Quartierplaner Christoph Kohl: Heimat und Heimaten
Am 10. April ist Christoph Kohl unerwartet in Berlin verstorben. Es erwartet ihn die ewige Heimat. An Heimaten arbeitete er sein Leben lang.
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Urbanistik, Landschaftsschutz, Raumordnung, Wohnbau und Baurecht in Italien und Südtirol
Behandelt man sich mit Raumordnung, Urbanistik, Wohnbau und Baurecht, so wird klar, dass die Themen im Rahmen der italienischen Rechtsprechung ineinandergreifen, was auch nachvollziehbar ist.
