Schlagwort: Innovation
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Technischer Lawinenschutz: Naturgefahren im Schnee
Gletscherbrüche und Schneelawinen halten uns vor Augen, wie gefährlich das Zusammenspiel Klimaerwärmung und Naturgefahren heute ist und dass sich uns die rohe Natur in exponierter Lage, also dort, wo menschliches Leben dauerhaft nicht möglich ist und die Natur entsprechend noch „Natur“ ist und keine „domestizierte“ Kulturlandschaft, in extremer Gewalt offenbart.
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Naturgefahren und Katastrophenschutz
Alpine Länder sind aufgrund ihrer Geologie und Geomorphologie spezifischen Naturgefahren ausgesetzt, zu denen etwa Massenbewegungen, Überschwemmungen, Lawinen oder Waldbrände gehören. Ein agiles Naturgefahrenmanagement wird zunehmend zum Um und Auf.
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Projektplanung bei Großprojekten im Verkehrsinfrastrukturbereich
Erfolgreiche Großprojekte sind notwendig, um bessere Umgebungen, eine effizientere Verkehrsinfrastruktur und eine nachhaltigere Verkehrsabwicklung zu garantieren.
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Bauen für das Dritte Jahrtausend: Worauf es morgen ankommt
8 Thesen für das Planen und Bauen von morgen. Weil es auf die grundsätzliche Richtung ankommt, die wir einschlagen.
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Hangstabilität: Rutschungen, Muren und geotechnische Sanierung
Durch geogene Gefahren sind unsere gebauten Umgebungen sowie unsere bauliche Infrastruktur immer wieder und immer öfter äußeren Gefahren ausgesetzt, die empfindliche Folgen haben können. Leben in und mit der Natur bedingt eine Auseinandersetzung mit natürlichen Gefahren und das Erfassen von konkreten Gegenmaßnahmen.
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Nachhaltige Straßenplanung: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
In der modernen Verkehrsplanung hat sich der Grundsatz durchgesetzt, dass Verkehrsplanung nicht trennen darf, sondern verbinden muss und dass folglich der Fokus auf den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern und Fahrradfahrern liegen muss.
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Europäisches und italienisches Vergaberecht
Im Sinne des freien Warenverkehrs und freien Dienstleistungsverkehrs auf europäischer Ebene umfasst das Vergaberecht das Diskriminierungsverbot, die Produktneutralität und die Chancengleichheit. Ein klar angewandtes Vergaberecht schützt vor Korruption und vor Vergaben, die folglich im Sinne einer verkrusteten Verwaltung nicht an den wirtschaftlichsten Bieter gehen.
