Demanega

#ingenieurbaukultur

Ehrbegriff und Duell: Ein historischer Abriss

Published by

on

Die Ursprünge des Duellwesens reichen bis in die Antike zurück und resultieren aus einem heroischen Menschenbild.

Im Mittelalter etablierten sich die Fehde sowie der ritterliche Gerichtskampf, aber auch das ritterliche Turnier. Die Fehde war das Recht einer Art „Privatrache“. Der ritterliche Gerichtskampf entstammte einer „germanischen“ Ehre, wonach „die Ehre an die Kampffähigkeit geknüpft, der Wehrlose ehrlos sei“. Insgesamt wurde in das Duell eine schicksalshafte Entscheidungsfindung interpretiert.

Im Konzil von Trient wurde das Duellwesen als „Werkzeug des Teufels“ verurteilt. Die katholische Kirche wertete das Duell als „schwere Sünde“, weil es von dem Gedanken ausging, man könne Gott „herbeizwingen“, Partei zu ergreifen und das Urteil zu fällen. Das galt als Anmaßung (Hybris), indem das göttliche Vorrecht auf Leben und Tod unterlaufen wurde.

Die Aufklärung hatte gleich mehrere Einwände gegen das Duell:

  • Das Duell ist „unvernünftig“
  • Das Duell ist unmoralisch
  • Das Duell ist ein Standesprivileg
  • Das Duell ist ein Verbrechen

Die Befürworter des Duells konnten sich während der Aufklärung nicht mehr ohne Weiteres auf die Tradition als Argument für das Duell berufen, sondern hatten zu argumentieren:

  • Das Duell ist ein gesellschaftlich notwendiges Auskunftmittel persönlicher Ehre
  • Das Duell ist ein Mittel zur Zivilisierung der Gesellschaft
  • Das Duell ist ein Medium der Versöhnung
  • Das Duell stellt die soziale Gleichrangigkeit männlicher Individuen her

Das Duellwesen hängt unmittelbar mit einem ständischen Ehrbegriff zusammen. Genugtuungsfähig (satisfaktionsfähig) waren jene Stände, die das Recht zum Tragen von Waffen hatten. Seit alters her verfügten Adlige, Offiziere – und seit Kaiser Maximilian auch Studenten – über dieses Recht. Ausgangspunkt war in der Folge ein elitärer Standpunkt sowie eine Abgrenzung gegenüber anderen Ständen.

Mit Idealismus und Romantik verwarf das Bürgertum den Nützlichkeitsgedanken und näherte sich dem adligen Lebensstil an, sodass adlige Privilegien nachgeahmt wurden. Um Leistung oder Nützlichkeit ging es im Duell nicht, vielmehr um einen idealistischen bis romantischen Heroismus. Wesentlich war das Bewusstsein „nicht feige“ und „hinterhältig“ zu sein, sich „männlich“ und schicksalshaft der sich anbahnenden Auseinandersetzung zu stellen.

Für Studenten und Akademiker entsprachen Ehrenordnung und Duell einem elitären Anspruch, einem Abgrenzen nach unten und Orientieren nach oben.

Die Schicksalshaftigkeit des Duells war zentral. Eine verletzte Ehre konnte mit dem Duell wiederhergestellt werden. Es ging dabei weniger um einen Sieg in einem Zweikampf als um den Mut, sich diesem zu stellen. Der Ausgang war ohnehin schicksalshaft bis fatal.

Ehrenkodex und Duellzwang waren prägende Aspekte der Oberschicht sowie des Militärwesens in der Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert.

Die katholische Kirche setzte auf anderweitige Konzepte.

Der ritterlicher Ehrbegriff und das Duell bezogen sich auf die Ehre unter „Gleichen“. Wer beleidigt wurde, suchte Genugtuung direkt beim Gegner. Zwei Parteien klären den Ehrstreit eigenhändig und riskieren dabei Leib und Leben.

Im katholischen Verständnis ist Ehre vertikal ausgerichtet: Gott ist der höchste Bezugspunkt. Sünde oder Verfehlung sind nicht primär eine Verletzung des Gegners, sondern eine Störung der Ordnung Gottes. Wiedergutmachung erfolgt durch Buße, Beichte, Sakramente und gegebenfalls kirchlich auferlegte Strafen, also durch eine Autorität.

Gegenüber einer unmittelbaren Duellforderung ist Gott für viele vermeintlich „geduldig“ und „gütig“.

Duell und Offiziersethos beziehen sich auf die militärische Ehre, die aus der adlig-militärischen Ehrwahrung sowie aus dem soldatischen Charakter resultiert. Der preußische General von Müffling stellte 1839 fest, nur im Zweikampf finde der Offizier Gelegenheit, „seinen Mut praktisch zu bewähren“ und „seiner Stellung mit Ehre zu genügen“. Die eigene Ehre vermischt sich dabei stets mit der Standesehre und hat den Sinn, dass Konflikte innerhalb des Kollektivs „ritterlich“ bereinigt werden.

In jener Zeit bildeten sich so genannte Ehrenordnungen, etwa jene von Franz von Bolgar (1882), einer österreichisch-ungarischen Offiziers, von Luigi Barbasetti (1901), einem italienischen Fechtmeister, oder des Grazer Waffenstudenten Felix Busson (1907). Diese verfolgten den Zweck, das Duellwesen zu ordnen.

Die individuelle Ehre wurde in den Ehrenordnungen mit einer Standesehre verwoben. Eine Ehrverletzung durch Außenstehende bezog sich auf die gesamte Korporation, der der Ehrverletzte angehörte. Aus dem Bewusstsein, dass jeder Einzelne zur Ehre des Ganzen beitrug, ergab sich ein Korpsgeist.

Das Offizierskorps war in besonderem Maße für eine ritterliche Ehrenordnung prädestiniert: „Aufgrund seiner sozialen Abgeschlossenheit bot der Offiziersstand optimale Bedingungen für die Ausformung einer besonderen, korporativ normierten und individuell praktizierten Ehre“ [2].

Das Duellwesen war im Offizierskorps zwar keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch die Grundlage der Standesehre der Offiziere. Das Duellverbot erfolgte 1917 durch Kaiser Karl I, um die Einsatzfähigkeit der Truppen weiterhin zu garantieren. In Italien wurden auch noch während des Zweiten Weltkrieges Duelle gefochten. Heute ist das Duellwesen durch das Strafgesetz verboten.

Aus Standesehre und Ehrenrodnung heraus entwickelten sich die zahlreichen Berufsordnungen, die bis heute hin bestehen und von einem allgemeinen Ehrbegriff ausgehen, der weitreichender ist als das Gesetz.

Letztlich verfügt jede Organisation über ihre Disziplinar- oder Ehrenordnung. Mit Leben gefüllt wird eine solche Ordnung nur, wenn Negativverhalten sanktioniert und ein individueller Ehrbegriff gefördert wird, der darauf hinausläuft, die Ehre der Gruppe an die Ehre des Einzelnen zu knüpfen.

Literatur:

[1] Ute Frevert: „Ehrenmänner. Das Duell in der bürgerlichen Gesellschaft“, C.H. Beck Verlag, München 1995

[2] Eva-Maria Rath: „Ehrenkodex, Duellzwang und Spielleidenschaft in ausgewählten Werken von Arthur Schnitzler und deren szenische Umsetzung“, Universität Wien, Wien 2013

[3] Felix Busson: „Ritterlicher Ehrenschutz“, Pechel Verlag, Graz 1907

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..