Bei jedem stärkeren Gewitter besteht in einem alpinen Land wie Südtirol die Gefahr von Naturgefahren, insbesondere von Hangmuren und Rutschungen. Hinzu kommt, dass seit 31. März 2025 Unternehmen in Italien verpflichtet sind, sich gegen Überschwemmungen, Überflutungen, Erdbeben und Erdrutsche zu versichern. Gesetzliche Grundlage ist das Dekret 18 vom 30. Jänner 2025 (“Regolamento recante modalità attuative e operative de[1]gli schemi di assicurazione dei rischi catastrofali ai sensi dell’articolo 1, comma 105, della legge 30 dicembre 2023, n. 213.”). Hintergrund sind die drastische Zunahme von Naturgefahrensereignissen und die steigenden Schadensintensitäten.
Eine intensive Auseinandersetzung mit Naturgefahren ist folglich derzeit unumgänglich.
Rutschungen bezeichnen Massenbewegungen, die sich dann, wenn der Boden wassergesättigt und steil ist, als Hangmuren ausbilden. In der Schweiz stehen detaillierte Ratgeber zur Verfügung, die sich mit dem Thema Naturgefahren befassen (Link).
Gefährdungsbild 1: flachgründige Rutschung bewegt sich vom Gebäude weg: Für das Bauwerk unkritisch, solange die Gleitfläche oberhalb des Fundaments verläuft

Gefährdungsbild 2: flachgründige Rutschung bewegt sich auf das Gebäude zu: Dadurch entsteht eine Einwirkung

Gefährdungsbild 3: mittelgründige Rutschung erfasst einen Teil des Gebäudes

Gefährdungsbild 4: mittelgründige Rutschung erfasst das ganze Gebäude: Tragsicherheit, Gesamtstabilität und Gebrauchstauglichkeit sind bedroht

Gefährdungsbild 5: tiefgründige Rutschung mit gleichförmiger, geringer Geschwindigkeit: Schäden betreffen Zonen unterschiedlicher Bewegung

Gefährdungsbild 6: tiefgründige Rutschung ungleichförmiger, hoher Geschwindigkeit: Tragsicherheit, Gesamtstabilität und Gebrauchstauglichkeit sind stark gefährdet

Gefährdungsbild 7: Hangmure erfasst das Gebäude
Die Gefährdung erfolgt analog zum Gefährdungsbild 2, hinzu kommt nachfließendes Wasser (Murgang). Ein Murgang ist ein Gemisch aus Wasser und Feststoffen.
Prallt ein Murgang auf ein Gebäude auf, so staut sich das Gemisch aus Wasser und Feststoffen auf. Durch die Strömung ist von einer dynamischen Einwirkung auszugehen.
Spricht man von Naturgefahren, so sind die Schutzmaßnahmen entweder aktiv oder passiv. Aktive Maßnahmen verhindern das Auslösen eines Ereignisses, sind folglich am Ursprung situiert. Passive Maßnahmen verringen die Ausdehnung, schützen etwa eine Siedlung.
Aktive Schutzmaßnahmen sind naturgemäß schwierig. In einem gebirgigen Land wie Südtirol ist jeder Hang eine potentielle Gefährdung. Weil man natürlich nicht jeden Hang untersuchen und schon gar nicht sichern kann, besteht das Prinzip darin, dass dort, wo Naturgefahrenereignisse aufgetreten sind oder zumindest absehbar erscheinen, Maßnahmen gesetzt werden, um künftige Gefährdungen weitgehend auszuschließen.
Das bedingt in den meisten Fällen, dass entweder eine akute Gefahr plausibel erscheint oder Neubauten eine Bewertung der Gesamtlage erforderlich machen.
Passive Schutzmaßnahmen im Bereich von Hangmuren sind:
- Bodenentwässerung in unmittelbarer Gebäudenähe mittels Drainagegraben, um den Porenwasserdruck zu vermindern und den Hangwasserspiegel zu senken,
- Schutzelemente wie Bodenpfähle, die die Rutschmasse mit stabileren Bodenschichten verdübeln,
- Bauliche Maßnahmen am Gebäude wie massive Außenwände, massive Kellerwände oder massive Stützwände, die die Hangmure aufstauen oder umlenken.


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