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Südtirol und der Österreichische Staatsvertrag 1955

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Der Österreichische Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 beendete die alliierte Besatzung Österreichs (USA, UdSSR, Großbritannien, Frankreich) nach dem Zweiten Weltkrieg. Ab dem 27. Juli 1955, als der Staatsvertrag in Kraft trat, war Österreich wieder ein demokratischer, souveräner und unabhängiger Staat.

Österreich musste im Vertrag unter anderem zusichern, niemals einem anderen Staat (Deutschland) beizutreten („Anschlussverbot“).

Staatsvertrag Österreichs (Link)

Der Staatsvertrag Österreichs ist in Zusammenhang mit Südtirol bedeutend. Die Republik Österreich war fortan souverän und konnte die Schutzmachtfunktion für Südtirol ausüben.

Im Pariser Abkommen war 1946 zwischen Österreich und Italien vereinbart worden, dass Südtirol eine weitgehende Autonomie und den Schutz der deutschen Minderheit erhalten sollte. Österreich wurde mit dem Pariser Vertrag zur Schutzmacht, Südtirol zu einer bilateralen Angelegenheit zwischen Österreich und Italien. Der Pariser Vertrag stellt die völkerrechtliche Grundlage dar.

Die Vereinbarung im Pariser Vertrag wurde durch den Staatsvertrag indirekt gestärkt, da Österreich durch den Vertrag wieder ein souveräner Staat wurde. Es war dadurch wieder in der Lage, diplomatisch für Südtirol einzutreten.

Würde die Republik Italien auch heute, 70 Jahre soäter, die Autonomie Südtirols antasten, könnte Österreich vor dem Internationalen Gerichtshof völkerrechtlich die Vertragserfüllung einklagen. Allerdings ist die Justiz geduldig. Bis ein Urteil zu erwarten wäre, könnten diese Eingriffe exekutiert werden. Daraus folgend ergibt sich im Zuge der derzeitigen Autonomiediskussion die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmechanismen, die in verpflichtenden Zustimmungen der autonomen Provinzen Bozen und Trient zu Änderungen am Autonomiestatut bestehen sollen.

Mit dem Staatsvertrag konnte Österreich seine Schutzfunktion für die deutschsprachige Bevölkerung Südtirols international wahrnehmen – insbesondere bei den Vereinten Nationen und in der Auseinandersetzung mit Italien angesichts der mangelnden Einhaltung des Pariser Vertrags durch Italien.

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