Das italienische Antimafiagesetz, insbesondere das Gesetz Nr. 416/1989, hat eine Besonderheit, die es ermöglicht, die organisierte Kriminalität, insbesondere die Mafia, bereits in einem frühen Stadium zu bekämpfen. Es zielt darauf ab, nicht nur einzelne Straftaten zu verfolgen, sondern auch die gesamte Struktur und Organisation mafiöser Gruppen zu zerschlagen.
Im Vergleich zur deutschen Gesetzgebung gibt es in Italien entscheidende Unterschiede, die eine systematische Verfolgung der Mafia und anderer organisierter Kriminalität begünstigen.
Das italienische Antimafiagesetz erlaubt es den Behörden, das Vermögen von Mafiosi und kriminellen Organisationen auch dann zu konfiszieren, wenn noch keine konkreten Straftaten nachgewiesen sind. Dies erfolgt auf Grundlage von sogenannten „Präventivmaßnahmen“, die auf die Zugehörigkeit zur Mafia oder anderen kriminellen Netzwerken abzielen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Vermögenswerte und Unternehmen zu beschlagnahmen, die mit der Mafia in Verbindung stehen, selbst wenn keine Straftaten nachgewiesen werden können. Diese präventiven Maßnahmen sind besonders wichtig, um die finanziellen Ressourcen der Mafia zu verringern.
Ein weiteres wichtiges Instrument im italienischen Antimafiagesetz ist die Einrichtung der Antimafia-Überwachungsbehörde (Direzione Investigativa Antimafia, DIA), die speziell für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig ist. Diese Behörde hat weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Ermittlung in mafiösen Netzwerken, auch in Fällen, in denen noch keine konkreten Straftaten nachgewiesen wurden.
Das italienische Gesetz ermöglicht es den Ermittlungsbehörden auch, geheimdienstliche Informationen und Beobachtungen aus anderen Bereichen zu nutzen, um mafiöse Strukturen frühzeitig zu identifizieren und zu verfolgen. Hierdurch wird es den Behörden ermöglicht, schon in einem sehr frühen Stadium von Verbrechen oder kriminellen Aktivitäten Kenntnis zu erlangen und Maßnahmen zu ergreifen, noch bevor eine Straftat vollendet ist.
Im Gegensatz dazu ist die deutsche Gesetzgebung stärker auf die Verfolgung konkreter Straftaten ausgerichtet. Die Strafverfolgung in Deutschland beginnt in der Regel erst, wenn eine Straftat nachgewiesen oder zumindest ein hinreichender Verdacht vorliegt. Die Verfolgung von kriminellen Strukturen ist weniger umfassend, da das deutsche System auf die Untersuchung konkreter Straftaten fokussiert.
Grundsätzlich handelt es sich beim italienischen Antimafiagesetz um ein italienisches Spezifikum, das der Rechtsauffassung, aber auch den praktischen Notwendigkeiten in anderen Staaten – vermeintlich – widerspricht.
Das italienische Antimafiagesetz erlaubt es den Strafverfolgungsbehörden, bereits auf Basis von Anfangsverdächtigungen oder „indizienhaften Beweisen“ gegen Individuen oder Organisationen vorzugehen, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss. Insbesondere können Personen, die als Teil einer kriminellen Vereinigung oder Mafia betrachtet werden, mit Präventivmaßnahmen konfrontiert werden, wie etwa der Beschlagnahmung von Vermögenswerten oder dem Verbot bestimmter Tätigkeiten. Das bedeutet, dass Verdächtige oft bereits erhebliche Eingriffe in ihre Rechte erfahren, bevor sie jemals einer Straftat für schuldig befunden wurden.
Kritiker argumentieren, dass dies dem Prinzip der Unschuldsvermutung widerspricht, das im liberalen Rechtsstaat einen zentralen Platz einnimmt. Eine der Hauptsorgen ist, dass durch die Anwendung von Präventivmaßnahmen ohne eine klare strafrechtliche Grundlage Menschen ohne ausreichende Beweise oder einen fairen Prozess kriminalisiert werden können. Die Anwendung von Maßnahmen auf bloße Verdachtsmomente könnte als Willkür wahrgenommen werden, was das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit beeinträchtigen könnte.


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