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Kalkulation im Bauwesen: Kosten, Leistungen, Ansprüche, Nachträge

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Unternehmen verfolgen das Ziel, mit den Faktoren Arbeit, Kapital, Werkstoff und Wissen zivilisationsrelevante Leistungen herzustellen. Dazu gehören Bauwerke zu Wohnzwecken, aber auch als Infrastruktur. Weiters Dienstleistungen, Technologien oder Konsumgüter.

Wesentlich ist für das Unternehmen selbst, die eigenen Ziele festzusetzen, die auf Grundlage von Ressourcen und Fähigkeiten realisierbar sind. Aus der Zielfestlegung resultiert die Strategieentwicklung. Als mögliche Ziele kommen Ertragsziele (Gewinn, Rendite, Cashflow oder Liquidität), Leistungsziele (Leistungsangebot und Leistungsqualität), Marktziele (Marktanteile), Wettbewerbsziele (Kundenzufriedenheit und Wettbewerbsstärke gegenüber Konkurrenten) oder Umweltziele in Frage. Dominierend sind die Ertragsziele, die die Überlebensfähigkeit der Unternehmung sichern.

Bauwerke befriedigen grundsätzlich Bauherren- oder Auftraggeberbedürfnisse und ordnen sich in Kosten-Nutzen-Berechnungen ein. Aus dem Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer resultieren vielfältige Folgen.

Generell beabsichtigen Ausschreibungen die Herstellung eines mehr oder weniger „perfekten“ Marktes, indem mehrere Bieter das wirtschaftlich „beste“ Angebot unterbreiten. Damit es zu einer Angebotslegung kommt, sind folglich auf Auftraggeberseite alle relevanten Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Ausschreibungsunterlagen sowie die Vertragsverhandlungen bilden die Grundlage für den Vertragspreis, der andererseits den ermittelten Kostenelementen sowie weiteren Parametern unterliegt.

Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten in der Regel:

  • Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm
  • Allgemeine, besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen
  • Allgemeine technische und zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Die Vertragsunterlagen definieren die auszuführende Leistung. Widersprüche, Fehler und Unklarheiten sind natürlich die Regel und nicht die Ausnahme. Bieter haben die grundsätzliche Pflicht, den Auftraggeber bei Bekanntwerden von Mängeln über diese in Kenntnis zu setzen. Es erklärt sich von selbst, dass Mängel einen Komplex an Konsequenzen wie Nachträge verursachen.

Die Projektentwicklung ist baurechtlich entscheidend:

  • Bei Generalunternehmerausschreibungen liegen Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung in der Regel bereits vor. Der Bauherr erstellt ein Leistungsverzeichnis.
  • Generalunternehmerausschreibungen können allerdings auch einschließlich der Ausführungsplanungsleistungen vergeben werden.  Grundlage bilden Genehmigungsplanung und Leistungsverzeichnis.
  • Totalunternehmerausschreibungen werden auf Grundlage einer Idee (die aus einem Ideenwettbewerb resultieren kann) und eines Leistungsprogrammes durchgeführt.
  • Systemanbieterwettbewerbe umfassen hingegen das Gesamtkonzept inklusive Ideenfindung.

Angebotsmanagement

Das Angebotsmanagement umfasst die Akquise (Marktbearbeitung), die Angebotsphase sowie die Vertragsverhandlung.

Im Zuge der Angebotsphase erfolgen die Vertragsprüfung und die Analyse der Randbedingungen des Projektes. Daraus folgend werden die wichtigsten Herstellungsprozesse und Arbeitsabläufe und infolgedessen Baumethoden, Bauabläufe, der Gerätebedarf, der Personalbedarf, die Hilfsmaterialien und erforderlichen Transporte definiert.

Im Konkreten werden die Leistungs- und Aufwandswerte für die Erstellung der Teilleistungen (Positionen im Leistungsverzeichnis), für die Ressourcen Personal, Geräte, Materialien, für die Baustelleneinrichtung und für die Vorhaltezeit ermittelt.

Die Kalkulation wird letztlich durch Richtwerte plausibilisiert.

Kosten- und Leistungsrechnung

Da eine Bauunternehmung auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet ist, ist die systematische Ermittlung und Auswertung von Kosten, Leistungen und Ergebnissen wesentlich.

Die Angebotskalkulation umfasst die exakte Festlegung der Planleistungen und Plankosten (Lohn, Inventar, Material, Fremdleistungen), einerseits die direkten Produktionskosten, andererseits Baustellengemeinkosten, Kosten für Aufsicht und Führung sowie Zuschläge für die allgemeinen Geschäftskosten. Letztere entstehen durch den Betrieb eines Unternehmens und inkludieren die Geschäftsleitung, Verwaltungskosten, Kosten für die Verwaltungsgebäude, Kosten für die beweglichen Güter, Steuern und Abgaben, Versicherungen, etc. Hinzu kommen Bauzinsen, die aus dem Umstand resultieren, dass zwischen den anfallenden Kosten und dem Zahlungseingang aus der Rechnungslegung ein bestimmtes Maß an Zeit verstreicht oder Finanzierungen notwendig werden. Zudem werden Risikokosten und Gewinnmargen festgelegt.

Das Risiko oder Wagnis entspricht der Gefahr, dass eine wirtschaftliche Betätigung misslingt. Durch das Wagnis wird unternehmenspolitisch dem Umstand Rechnung getragen, dass unsichere und ungünstige Ereignisse eintreten. Ein Wagnis ist entweder allgemein, auf die Bauunternehmung bezogen, und andererseits projektspezifisch. Eine verursachergemäße Risikoermittlung bezieht sich auf Projekteinzelrisikokosten (detailliert), auf Projektpauschalrisikozuschläge und Unternehmenspauschalrisikozuschläge. Risiken sind zu identifizieren und zu klassifizieren. Die Gewinne sind von den Zielen abhängig und sind unternehmenspolitischer Natur.

Auf der Grundlage unternehmenspolitischer Entscheidungen wird eine Umlagenangebotskalkulation durch Gewichtung und Umverteilung von Stunden und Baustellengemeinkosten erzielt.

Ursprüngliche Angebotskalkulationen sowie Umlagenangebotskalkulationen werden im Rahmen von Verhandlungen und Bietergesprächen modifiziert durch Preisnachlässe, Zahlungsanpassungen, Mengenänderungen, Leistungsänderungen, Pauschalisierung von Leistungen, Änderung der Qualitätsstandards sowie Verschiebung von Fristen. Die Vertragskalkulation beinhaltet die LV-Positionen mit dem jeweiligen Anteil der Baustellengemeinkosten, sowie der Kosten für Aufsicht und Führung und hat einen externen Charakter, sie dient nicht zur internen Abrechnung. Sinn und Zweck der Vertragskalkulation ist der Vertragsabschluss sowie die Handhabung der Verhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Kommt es zu Nachtragsforderungen, wird die Vertragskalkulation relevant. Die Nachtragskalkulation umfasst jene Bauleistungen, die im Hauptvertrag nicht enthalten waren, etwa durch Änderungen, zusätzliche Leistungen, mangelhafte Angaben auf Auftraggeberseite. Ansprüche sind rechtzeitig in Anspruch zu stellen, sollen transparent sein und fachgerecht dokumentiert.

Zur internen Dokumentation dient die Arbeitskalkulation, die auf Grundlage der Vertragskalkulation die Planwerte (Zielwerte, sind konstant), die Sollwerte (werden durch Planänderungen verändert) und die Prognosewerte (Abweichungsanalyse Soll- und Ist) abbildet. Die Zielwerte umfassen Terminziele, Leistungsentwicklungen, Qualitäten, den Personaleinsatz, den Materialeinsatz sowie Fremdleistungen. Die Arbeitskalkulation dient dem internen Management, um in Prozesse steuernd einzugreifen.

Die Nachkalkulation dient der Überprüfung der relevanten Zielgrößen sowie der Ableitung von Erfahrungen für künftige Kalkulationen.

Literatur:

[1] Egon Leimböck , Andreas Iding , Heiko Meinen: „Bauwirtschaft: Grundlagen und Methoden“, Springer Vieweg, Wiesbaden 2017

[2] Bernd Kochendörfer , Jens H. Liebchen , Markus G. Viering: „Bau-Projekt-Management – Grundlagen und Vorgehensweisen“, Springer Verlag, Wiesbaden 2021

[3] Gerhard Girmscheid, Christoph Motzko: „Kalkulation, Preisbildung und Controlling in der Bauwirtschaft: Produktionsprozessorientierte Kostenberechnung und Kostensteuerung“, Springer Vieweg, Wiesbaden 2014

[4] Gerhard Drees und Wolfgang Paul: „Kalkulation von Baupreisen“, Beuth Verlag, Berlin 2014

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