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Verdächtigungen und Beschuldigungen. Die unverrückbaren Rechte des Einzelnen.

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Der Anwalt Christian Schertz legt sich fest: Der Persönlichkeitsschutz schützt jeden Menschen vor Unwahrheiten, vor Verschmähungen, Diffamierungen, Vorführungen, Beleidigungen sowie vor Eingriffen in die Privat- und Intimsphäre. Vorverurteilungen sind in diesem Sinne unzulässig.

Bereits im Römischen Recht entwickelt sich das Konzept der Rechtsstaatlichkeit und eines strukturierten Rechtssystems. Römische Juristen betonen die Bedeutung von Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit, die Grundlagen für spätere Entwicklungen einer fairen Verhandlung legen.

Das römische Zivil- und Strafrecht sah Verfahren vor, bei denen eine Untersuchung und das Recht auf Verteidigung fest verankert waren. Die Vorstellung, dass ein Angeklagter das Recht hat, sich vor einem unabhängigen Richter zu verteidigen, sowie die Idee der Unschuldsvermutung („In dubio pro reo“) stammen aus dieser Zeit.

Demgegenüber befinden wir uns heute vielfach im Rückzug in die Stammesgesellschaft: Gerechte Verfahren sind nicht mehr garantiert, lieber werden Emotionen und Polarisierungen geschürt und Stimmungen gemacht (die deutlich einfacher sind als die stringente Argumentation), bestenfalls soll und muss ein Kopf rollen, wer schert sich um Fakten und Beweise, es geht nur um toxische Rachegelüste.

Derartige „Spektakel“ mögen zwar für jene, die aufseiten der Macht stehen, relativ unterhaltsam sein (insbesondere, solange man nicht selbst betroffen ist; aber die Revolution frisst bekanntlich ihre Kinder), ist aber ein fieser Schlag gegen das individuelle Recht. Wer dieses Recht anderer einmal mit Füßen tritt, verliert jede Glaubwürdigkeit im Umgang mit dem eigenen Recht und ist ein denkbar schlechter Fürsprecher für die allgemeine Gerechtigkeit.

In totalitären Systemen kippt die Lage gänzlich um. Gekippt werden Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, Schutz der Grundrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz.

Die Frage nach dem Recht ist faktisch komplex: Wahrhafte Tatsachen dürfen grundsätzlich kommuniziert werden, unwahre Tatsachen nicht. Was einfach klingt, ist in der Praxis durchaus schwierig. Woher sollte man nämlich wissen, was wahr ist und was nicht?

Einerseits handelt es sich um eine Frage der Beweislage, zu deren Beurteilung ein Mindestmaß an Intellekt zielführend wäre. Andererseits ist die freie Meinungsäußerung zwar ein Recht, aber die Verantwortung für die eigenen Meinungsäußerungen die damit zusammenhängende Pflicht. Da es grundsätzlich keinen rechtsfreien Raum gibt, ist die Verantwortlichkeit für das Gesagte stets gegeben.

Verdächtigungen sind in diesem Sinne Tatsachen, bei denen noch nicht feststeht, ob es sich um wahre oder unwahre Tatsachen handelt. Eine Verdächtigung ist der Vorgang, bei dem eine Person beschuldigt oder in den Verdacht gebracht wird, etwas Unrechtes oder Illegales getan zu haben, ohne dass es dafür konkrete Beweise geben würde.

Eine Beschuldigung geht einen Schritt weiter als die Verdächtigung. Hier wird eine Person ausdrücklich beschuldigt, eine Straftat oder ein Fehlverhalten begangen zu haben. Oft gibt es bereits stärkere Indizien oder sogar Beweise, die diese Person mit der Tat in Verbindung bringen würden.

Problematisch wird es, wenn die Indizien und die Beweise fehlen. Werden trotzdem tendenziöse Aussagen getätigt, wird es kritisch, weil dann Rufmord und Diffamierung betrieben werden.

Wer andere verdächtigt oder beschuldigt, muss zumindest über ein Mindestmaß an Beweismitteln verfügen, die dermaßen hieb- und stichfest sind, um sich in der Lage zu befinden, einen konkreten Anfangsverdacht zu äußern.

Verdächtigungen und Beschuldigungen ohne Anfangsverdacht sind hingegen regelmäßig zivilrechtlich teuer und strafrechtlich fatal mit weitreichenden Konsequenzen, die stets nach hinten losgehen.

In Zeiten primitiver Stimmungsmache mag das alles relativ gleichgültig sein, doch eine neue Ordnung, die auf Recht und Gerechtigkeit baut, steht an.

Eine Antwort zu „Verdächtigungen und Beschuldigungen. Die unverrückbaren Rechte des Einzelnen.”.

  1. Avatar von Sei keine Schildkröte. Krisenmanagement und Krisenkommunikation im Ernstfall. – Demanega

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