Die Debatte rund um die Wehrpflicht ist keine Debatte, die sich für oberflächliche Polit-Urteile eignen würde. Im Zentrum der Debatte steht eigentlich die Frage nach dem Verhältnis des Einzelnen zum Staat. Es geht dabei um eine bedeutende weltanschauliche Fragestellung und um keine Nebensächlichkeit.
Ausgang ist die Idee vom idealen Staat als einer übergeordneten Einheit, wie Josef Isensee untermauert: „Das prototypische Gemeinwesen, um dessen Wohl es geht, bildet der Staat als Einheit von Bürgerschaft und Herrschaft. Sie findet Ausdruck in Ciceros Deutung der res publica als res populi. „Staat“ in diesem Sinne bedeutet Herrschaft für das Volk. Darin manifestiert sich das ursprüngliche, ethisch angelegte Verständnis von Republik. Volk aber bedeutet für Cicero nicht jede beliebige Ansammlung von Menschen, sondern nur jenen Zusammenschluss einer Menge, der auf gemeinsamer Anerkennung des Rechts und auf gemeinsamen Interessen gegründet ist: „coetus consensu et utilitatis communione sociatus“. Die Gemeinsamkeit der Interessen (utilitatis communio) ist das Wohl des Volkes“ [1].
Das republikanische Prinzip der Herrschaft für das Volk wird dabei formell unterschieden vom demokratischen, der Herrschaft durch das Volk. Insofern die ideelle Einheit zwischen Bürgerschaft und Herrschaft besteht, resultiert daraus auch die Notwendigkeit, die allgemeinen und gemeinschaftlichen Interessen im Ernstfall zu verteidigen. Es besteht folglich eine Verteidigungspflicht.
Nach Ulrich de Maizière müsse der „Begriff der Verteidigungspflicht“, der Erkenntnis, dass die Erhaltung unserer Lebensordnung ohne Pflichten und Opfer nicht möglich ist, jedem Staatsbürger von allen (…) nahegebracht werden (…) weil die Wirtschaft, die Wissenschaft, Presse und Rundfunk, ja jeder einzelne Staatsbürger betroffen ist, sollte auch jeder ernstlich interessiert sein und sich angesprochen fühlen“ [2].
Es ist demgemäß absurd, die Wehrpflicht als Nachteil für die Wirtschaft zu deklarieren. Faktisch ist das exakte Gegenteil der Fall: Die Wehrpflicht hat eine erzieherische Wirkung, wirkt sich positiv auf die Charakterbildung aus und unterstreicht, weshalb Offiziere innerhalb der Wirtschaft vielfach erfolgreiche zivile Karrieren einschlagen. Darüber hinaus bildet eine gemeinschaftliche Infrastruktur, auch die Sicherheitsinfrastruktur, die Grundlage für jede Form des freien Wirtschaftens.
Der österreichische Militärwissenschaftler Andreas Stupka stellt in Bezug auf den Tiroler Freiheitskampf von 1809 richtig fest: „Das Landlibell ist von der allgemeinen Wehrpflicht in der Form ausgegangen, dass es eine Verpflichtung gibt, das Land zu verteidigen, und alle sollen daran teilhaben. Freiheit, Kultur und Eigenständigkeit sind Werte, für die es sich zu kämpfen lohnt. Diese Werte betreffen alle Angehörigen des Gemeinwesens. Daraus haben sich die Standschützen und der Landsturm generiert. Jedem Tiroler wurde also vermittelt, dass er wehrhaft zu sein hat, wenn das Land nicht untergehen soll. Er muss Mut und Willen aufbringen, sich wehren zu wollen, und er muss dafür etwas tun, nämlich sich entsprechend vorbereiten“ [3].
Ein Wehrdienst umfasst natürlich im Ernstfall auch einen Kriegsdienst. Infolgedessen ist es für eine nationale Minderheit, wie diese die Südtiroler darstellen, kaum tragbar, für einen Nationalstaat, der nicht als der eigene aufgefasst wird, Wehr- und Kriegsdienst zu leisten. Insbesondere deshalb, weil die Kriegsgefahr derzeit keine abstrakte mehr ist.
Die internationale Politik verlagert sich allerdings zunehmend auf überstaatliche Gebilde, innerhalb derer es zunehmend Usus wird, für irgendwelche abstrakte Interessen eingesetzt zu werden, die nicht als die „eigenen“ aufgefasst werden. Insgesamt spricht vieles dafür, dass die europäischen Staaten ihre Verteidigungspolitik reaktivieren müssen, weil es weder zielführend noch nachhaltig ist, sich von der amerikanischen Außenpolitik abhängig zu machen und Europa eine zunehmend eigenständige geopolitische Größe werden soll.
Insgesamt würde eine doppelte Staatsbürgerschaft das Dilemma der Südtiroler lösen. Insbesondere auch darum, weil Österreich eine Wehrpflicht hat.
Literatur:
[1] Josef Isensee: „Das Volk als Grund Der Verfassung: Mythos Und Relevanz Der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt“, Vs Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 1995
[2] John Zimmermann: „Ulrich de Maizière: General der Bonner Republik, 1912-2006“, De Gruyter Oldenbourg, München 2012
[3] Andreas Stupka: „Strategische Lehren aus 1809“, ÖMZ 06/2009


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