Das neue Brandschutzgesetz in Südtirol (LG 4/2025)
Das Landesgesetz „Allgemeine Brandschutzverfahren, Landesgesetz 15.04.2025, Nr. 4 ersetzt jenes aus dem Jahr 1992. Es ist eine Verfahrensverordnung: Die geltenden technischen Regeln bleiben unverändert.
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