Erhaltenswerte und denkmalgeschützte Bauwerke

Das Landesgesetz Nr. 14 vom 18. Juli 2023 – Landesgesetz für Kulturgüter – sieht vor, dass Kulturgüter, die vor mehr als 70 Jahren entstanden sind, unter einen vorläufigen Schutz fallen, bis eine Überprüfung des kulturellen Interesses erfolgt ist.