Erhaltenswerte und denkmalgeschützte Bauwerke
Das Landesgesetz Nr. 14 vom 18. Juli 2023 – Landesgesetz für Kulturgüter – sieht vor, dass Kulturgüter, die vor mehr als 70 Jahren entstanden sind, unter einen vorläufigen Schutz fallen, bis eine Überprüfung des kulturellen Interesses erfolgt ist.
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