Bauwerkshöhe und künstliche Geländeaufschüttungen: Eine baurechtliche Lücke?
Die zulässige Bauhöhe könnte man – so möchte man meinen – dadurch künstlich nach oben schrauben, indem Geländeauffüllungen durchgeführt werden. Wird die Geländequote nämlich angehoben, so ist die Bauwerkshöhe ab Geländeoberkante geringer.
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