Bauwerkshöhe und künstliche Geländeaufschüttungen: Eine baurechtliche Lücke?

Die zulässige Bauhöhe könnte man – so möchte man meinen – dadurch künstlich nach oben schrauben, indem Geländeauffüllungen durchgeführt werden. Wird die Geländequote nämlich angehoben, so ist die Bauwerkshöhe ab Geländeoberkante geringer.