Die neue Ordnung der Lokalpolizei in Südtirol: Landespolizei „light“
Artikel 117 der Verfassung implementiert eine Ausnahme: „ordine pubblico e sicurezza, ad esclusione della polizia amministrativa locale“, also öffentliche Ordnung und Sicherheit mit Ausnahme der lokalen Verwaltungspolizei. Daraus ergibt sich eine lokale Ausnahmesituation betreffend öffentlicher Sicherheit.
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