Früher Zwang und später Zwang: Risse im Beton

Die Rissbildung im Beton wird durchaus Inhalt von Streitigkeiten und Gutachten. Die Frage nach den annehmbaren, aber auch unvermeidbaren Rissen, ist wesentlich. Wesentlich ist aber auch der Vertragsinhalt, der ein bestimmtes Maß an Rissfreiheit und Rissbreitenbeschränkung beinhaltet.