Europäisches und italienisches Vergaberecht

Im Sinne des freien Warenverkehrs und freien Dienstleistungsverkehrs auf europäischer Ebene umfasst das Vergaberecht das Diskriminierungsverbot, die Produktneutralität und die Chancengleichheit. Ein klar angewandtes Vergaberecht schützt vor Korruption und vor Vergaben, die folglich im Sinne einer verkrusteten Verwaltung nicht an den wirtschaftlichsten Bieter gehen.