Recht als Ordnungsrahmen: Bauwesen und Gesetz
Im Wesentlichen basiert das römische Recht auf Privateigentum und Willensfreiheit und ist folglich bis heute hin für die Ordnung unserer privaten Angelegenheiten dominant. Insbesondere beim Bauen, wo viel Kapital und viele Beteiligte zusammen spielen müssen, ist das private Vertragsrecht folglich zentral.
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